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08.02.2012
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Festlegung des Auslandsmesseprogramms (AMP)
Die Auswahl der für eine Beteiligung vorgesehenen Veranstaltungen erfolgt auf Vorschlag der am Außenhandel interessierten Wirtschaftsverbände, der deutschen Auslandshandelskammern, der deutschen diplomatischen Vertretungen sowie der beteiligten Bundesministerien und des AUMA. Im Arbeitskreis für Auslandsmessebeteiligungen beim AUMA wird das Auslandsmesseprogramm des folgenden Jahres zweimal im Jahr beraten und festgelegt. Dem Arbeitskreis für Auslandsmessebeteiligungen beim AUMA gehören an:
die Verbände und Spitzenorganisationen der deutschen Wirtschaft
die zuständigen Bundesbehörden wie z.B.:
- Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
- Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Auswärtiges Amt
ein Vertreter der Bundesländer
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