Auslandsmesseprogramm Baden-Württemberg
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Beteiligungsformen und Kreis der teilnahmeberechtigten Firmen
Die gemeinschaftliche Beteiligung mittelständischer Unternehmen in Form von Gruppenbeteiligungen kann gefördert werden.
Eine Gruppenbeteiligung ist dann gegeben, wenn sich mindestens drei förderfähige Unternehmen an
der gleichen Auslandsmesse beteiligen und je einen Fördervertrag abschließen.
- Förderfähig sind mittelständische Unternehmen oder verbundene Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
sowie freie Berufe mit rechtlichem Sitz in Baden-Württemberg mit höchstens 10 Mio. Euro Vorjahresumsatz und
weniger als 50 Beschäftigten bei Messebeteiligungen in der EU, Island, Norwegen, Schweiz.
Die Unternehmen dürfen sich nicht zu 25% oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz eines
oder mehrerer Inhaber oder Unternehmen befinden, die diese Größenklasse überschreiten
oder
- mit höchstens 50 Mio. Euro Vorjahresumsatz bzw. mit einer Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro und
weniger als 250 Beschäftigten bei Messebeteiligungen in den übrigen Ländern. Die Unternehmen dürfen sich
nicht zu 25% oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz eines oder mehrerer Inhaber oder
Unternehmen befinden, die diese Größenklasse überschreiten.
Verbundene Unternehmen sind solche, die sich zu mehr als 25% des Kapitals oder der Stimmenanteile im Besitz
eines oder mehrerer Unternehmen befinden
und/oder
- die an einem oder mehreren Unternehmen zu mehr als 25% des Kapitals oder der Stimmanteile beteiligt sind
und/oder
- bei denen Inhaber mehrere andere rechtlich selbständige Unternehmen besitzen.
Für verbundene Unternehmen gelten dabei der gesamte Vorjahresumsatz bzw. die gesamte
Vorjahresbilanzsumme und die Gesamtzahl der Beschäftigten der verbundenen Einzelunternehmen. Gefördert werden können grundsätzlich nur Auslandsmessen, die der AUMA unter www.auma.de
aufführt.
Die Gesamtförderung ist auf maximal fünf Förderungen je Unternehmen begrenzt. Förderungen seit dem Jahr 2002 werden
angerechnet. In einem Kalenderjahr ist eine Förderung möglich.
Die Voraussetzungen für eine Förderung als "De-minimis-Beihilfe" müssen gegeben sein.
Die "De-minimis-Bescheinigung für das Unternehmen" ist mit dem Vertrag vorzulegen.
Zuschussfähige Aufwendungen
- 50% der vom Messeveranstalter in den Teilnahmebedingungen (und Rechnungen)
ausgewiesenen Ausgaben für die Standflächenmiete. Der Standbau wird pauschal mit 25%
des für die Standflächenmiete errechneten Zuschusses gefördert.
- Bei Messen, die ausschließlich Komplettstände anbieten, sind bis zu 50 % der in den
Teilnahmebedingungen (und Rechnungen) dafür ausgewiesenen Komplettstandkosten
förderfähig (Standfläche und Standbau wird vom Messeveranstalter nur als Komplettstand
in einer Einheit ausgeschrieben).
- Dieser Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn der Nachweis hierfür bereits
aus der Messeanmeldung, der Messerechnung und dem Vertrag ersichtlich ist. Nachträge
sind nicht möglich.
Umfang der Förderung
Alle Förderzuschüsse sind je Unternehmen jedoch begrenzt auf 3.000 Euro bei Messen in der
EU, Island, Norwegen und der Schweiz und in allen übrigen Ländern auf 6.000 Euro.
Für jede Messe stehen insgesamt höchstens 30.000 Euro zur Verfügung. Soweit vorliegende
Förderanträge den Höchstbetrag von 30.000 Euro Zuschuss je Messe überschreiten, werden
vorrangig die Unternehmen bei der Zuschussgewährung berücksichtigt, die in den
Vorjahren an der betreffenden Messe nicht gefördert worden sind. Darüber hinaus ist der
Eingang des Antrages bei Baden-Württemberg International ausschlaggebend.
Der Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn der Förderbetrag je Unternehmen mind. 750 Euro beträgt (Bagatellgrenze). Das bedeutet Kosten für die reine Standfläche bzw. für einen
Komplettstand in Höhe von mind. 1.500 Euro oder bei Standfläche + Standbau mind. 1.200 Euro
Standflächenkosten + Standbaupauschale.
Anträge sind mit dem bei Baden-Württemberg International erhältlichen Vordruck zu stellen.
Die vollständig ausgefüllten Anträge der förderfähigen Unternehmen auf Förderung der Gruppenbeteiligung müssen spätestens 2 Monate vor Messebeginn bei Baden-Württemberg International vorliegen. Anträge für Messen im 1. Quartal
des nächsten Kalenderjahres können ab Oktober des laufenden Jahres gestellt werden.
Download
- Fördervertrag, Richtlinien und De-minimis-Nachweis 2011 (vor der Messe):
[Download]
- Verwendungsnachweis, zahlenmäßiger Nachweis, Abschlussbericht (nach der Messe):
[Download]
Kontakt
Anschriften finden Sie unter
Adressen/Links
-- Messebeteiligung im Ausland -- Bundesländer.
Quelle: Baden-Württemberg International
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letzte Änderung: 11/2011
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