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Grundlage für die Förderung ist die Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft zur Förderung der Unternehmensaktivitäten im Management, Marketing, bei Messen und bei der Markterschließung (M4) vom 20. Februar 2009.
Ziel des Programms ist die Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit, insbesondere für die internationale Markterschließung, sowie der Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen im In- und Ausland.
Wer wird gefördert? (Auszug, Quelle: Investitionsbank des Landes Brandenburg)
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Hauptsitz oder einer Zweigniederlassung im Land Brandenburg
- Gruppen von mindestens drei KMU, die sich vertraglich zu einem gemeinsamen Vorhaben ohne externes Netzwerkmanagement zusammengeschlossen haben
- Wirtschaftsnahe Einrichtungen ohne Gewinnausrichtung oder landesweit tätige Verbände als Projektträger
Was wird gefördert?
- Teilnahme an Messen und Ausstellungen im In- und Ausland
Was wird nicht gefördert?
- Teilnahmen an Messen, für die eine Antragsberechtigung nach dem Bundesmesseförderprogramm besteht
Wie wird gefördert?
- projektgebundene Anteilfinanzierung (Zuschuss):
- bei der Teilnahme an Messen und Ausstellungen bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben (maximal 15.000 Euro je Veranstaltung und Unternehmen)
- Die Anmeldung zu einer Messe darf vor Antragstellung vorgenommen werden.
- Mindesbetrag Zuschuss: > 2.500 Euro (bei überregionalen Messen > 1.500 Euro; bei regionalen Messen > 500 Euro)
Was ist noch zu beachten?
- Zuschüsse werden grundsätzlich nur für Vorhaben gewährt, die spätestens drei Monate nach Bestandskraft des Bewilligungsbescheides begonnen worden sind. (Ausnahme: Teilnahme an Messen und Ausstellungen)
- Die Kumulation anderer öffentlicher Mittel für denselben Zuwendungszweck ist nicht zulässig.
- Zuwendungs(teil)beträge dürfen nur auf der Basis bezahlter Rechnungen für die im Rahmen des Zuwendungszwecks tatsächlich entstandenen Ausgaben ausgezahlt werden.
Antragsverfahren
Die Antragstellung erfolgt bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg.
Dort sind auch die Antragsformulare erhältlich.
Änderung der Richtlinie:
Für alle ab 1. Januar 2011 gestellten Anträge, die sich auf Messeauftritte ab dem 1. April 2011 beziehen, gilt folgende Änderung:
Ein Vertragsabschluss und/oder eine Anzahlung vor Antragstellung ist möglich, wenn sich der Vertragsabschluss und/oder die Anzahlung ausschließlich auf die Anmeldung zu einer Messe beziehen. Vertragsabschlüsse und/oder Anzahlungen an Messebauer, Spediteure etc. müssen dagegen zu einer Ablehnung des Antrages führen.
Kontakt: Anschriften finden Sie unter
Adressen/Links -- Messebeteiligung im Ausland -- Bundesländer
(Kontaktstellen)
Quelle: Investitionsbank des Landes Brandenburg
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