Auslandsmesseprogramm Hessen
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Beteiligungsformen und Kreis der teilnahmeberechtigten Firmen
Gefördert werden gemeinschaftliche Beteiligungen hessischer Unternehmen des
gewerblichen Mittelstandes sowie von Ingenieurbüros und ähnlichen Freien Berufen
an Messen und Ausstellungen in Form von Landesbeteiligungen oder
Firmengruppen. Die Aktivitäten sollen Firmen unterstützen, deren Jahresumsatz
75 Mio. Euro nicht überschreitet.
Zuschussfähige Aufwendungen
Miete einer angemessenen Ausstellungsfläche, Messestand (Miete, Auf- und
Abbau, Gestaltung, Transport), Rücktransport von Exponaten bis zu maximal
2.500 Euro. Versicherungen für Stand und Exponate, Anschluss und
Verbrauch von Wasser, Strom und Gas, obligatorischer Katalogeintrag,
Fremdpersonal während der Messebeteiligung, sofern es gemeinsam eingesetzt
wird.
Umfang der Förderung
Die Zuwendungen werden als Anteilfinanzierung oder bei Zuwendungen bis zu 5.000 Euro
als Festbetragsfinanzierung mit bis zu 50%
der als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben gewährt.
Die als Festbetragsfinanzierung zu bewilligende Zuwendung
beträgt pro Unternehmen 250 Euro für zuwendungsfähige
Ausgaben ab 500 Euro. Sie erhöht sich für jeweils um weitere 500
Euro zuwendungsfähige Ausgaben stufenweise um 250 Euro.
Antragsverfahren
Im Falle einer Gruppenförderung oder einer Einzelförderung wenden
sich interessierte Unternehmen an die zuständigen Kammern oder
Verbände, die ihrerseits den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung an
die InvestitionsBank Hessen AG richten. Die Anträge müssen
spätestens 4 Wochen vor Beginn eines Vorhabens gestellt werden und einen
Finanzierungsplan enthalten.
Bei offiziellen Landesbeteiligungen setzen sich
interessierte Unternehmen mit der jeweils beauftragten Messe-Durchführungsgesellschaft in Verbindung.
Kontakt
Anschriften finden Sie unter
Adressen/Links -- Messebeteiligung im Ausland -- Bundesländer
(Kontaktstellen)
Quellen: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
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letzte Änderung: 11/2011
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