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Auslandsmesseprogramm Hessen


Beteiligungsformen und Kreis der teilnahmeberechtigten Firmen


Gefördert werden gemeinschaftliche Beteiligungen hessischer Unternehmen des gewerblichen Mittelstandes sowie von Ingenieurbüros und ähnlichen Freien Berufen an Messen und Ausstellungen in Form von Landesbeteiligungen oder Firmengruppen. Die Aktivitäten sollen Firmen unterstützen, deren Jahresumsatz 75 Mio. Euro nicht überschreitet.

Zuschussfähige Aufwendungen


Miete einer angemessenen Ausstellungsfläche, Messestand (Miete, Auf- und Abbau, Gestaltung, Transport), Rücktransport von Exponaten bis zu maximal 2.500 Euro. Versicherungen für Stand und Exponate, Anschluss und Verbrauch von Wasser, Strom und Gas, obligatorischer Katalogeintrag, Fremdpersonal während der Messebeteiligung, sofern es gemeinsam eingesetzt wird.

Umfang der Förderung


Die Zuwendungen werden als Anteilfinanzierung oder bei Zuwendungen bis zu 5.000 Euro als Festbetragsfinanzierung mit bis zu 50% der als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben gewährt.

Die als Festbetragsfinanzierung zu bewilligende Zuwendung beträgt pro Unternehmen 250 Euro für zuwendungsfähige Ausgaben ab 500 Euro. Sie erhöht sich für jeweils um weitere 500 Euro zuwendungsfähige Ausgaben stufenweise um 250 Euro.

Antragsverfahren


Im Falle einer Gruppenförderung oder einer Einzelförderung wenden sich interessierte Unternehmen an die zuständigen Kammern oder Verbände, die ihrerseits den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung an die InvestitionsBank Hessen AG richten. Die Anträge müssen spätestens 4 Wochen vor Beginn eines Vorhabens gestellt werden und einen Finanzierungsplan enthalten.

Bei offiziellen Landesbeteiligungen setzen sich interessierte Unternehmen mit der jeweils beauftragten Messe-Durchführungsgesellschaft in Verbindung.

Kontakt

Anschriften finden Sie unter Adressen/Links -- Messebeteiligung im Ausland -- Bundesländer (Kontaktstellen)

Quellen: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

letzte Änderung: 11/2011
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