Beteiligungstipps Ausland     Auslandsprogramm Länder

zurück  Drucken

Auslandsmesseprogramm Mecklenburg-Vorpommern


Beteiligungsformen und Kreis der teilnahmeberechtigten Firmen


Gefördert werden können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern. Kleine und mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine Bilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro erreichen.

Zuschussfähige Aufwendungen


Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Standmiete auf Messen und Ausstellungen.

Umfang der Förderung


Eine Teilnahme an einer Messe für kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von max. 10 Mio. Euro wird mit einem Fördersatz bis zu 50 % der zuschussfähigen Kosten, höchstens jedoch mit 6.000 Euro gefördert.

Für mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von max. 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von max. 43 Mio. Euro beträgt die Zuwendung bis zu 40%, höchstens jedoch 6.000 Euro.

Pro Unternehmen und Kalenderjahr können maximal drei Teilnahmen an Messen und Ausstellungen gefördert werden. Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 1.000 Euro sind von der Förderung ausgeschlossen (Bagatellgrenze).

Antragsverfahren


Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern eingegangen sein. Mit dem Vorhaben kann erst begonnen werden, nachdem die Bewilligungsbehörde den Antragseingang schriftlich bestätigt hat.

Kontakt

Anschriften finden Sie unter Adressen/Links -- Messebeteiligung im Ausland -- Bundesländer (Kontaktstellen)

Quellen: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
letzte Änderung: 11/2011
Zum Anfang
Deutsche Messewirtschaft
Bedeutung, Funktionen  [mehr]



MyFairs - der Messedaten-Manager für Ihr iPhone MyFairs - der Messedaten-Manager für Ihr iPhone


Copyright AUMA e.V.