Auslandsmesseprogramm Mecklenburg-Vorpommern
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Beteiligungsformen und Kreis der teilnahmeberechtigten Firmen
Gefördert werden können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der
gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in
Mecklenburg-Vorpommern. Kleine und mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die
weniger als 250 Personen beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von
höchstens 50 Mio. Euro oder eine Bilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro
erreichen.
Zuschussfähige Aufwendungen
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Standmiete auf Messen und
Ausstellungen.
Umfang der Förderung
Eine Teilnahme an einer Messe für kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von max. 10 Mio. Euro wird mit einem Fördersatz bis zu 50 % der
zuschussfähigen Kosten, höchstens jedoch mit 6.000 Euro
gefördert.
Für mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von max.
50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von max. 43 Mio. Euro beträgt die Zuwendung bis zu 40%, höchstens jedoch 6.000 Euro.
Pro Unternehmen und Kalenderjahr können maximal drei Teilnahmen
an Messen und Ausstellungen gefördert werden. Maßnahmen mit zuwendungsfähigen
Ausgaben unter 1.000 Euro sind von der Förderung ausgeschlossen
(Bagatellgrenze).
Antragsverfahren
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens beim Landesförderinstitut
Mecklenburg-Vorpommern eingegangen sein. Mit dem Vorhaben kann erst begonnen werden,
nachdem die Bewilligungsbehörde den Antragseingang schriftlich bestätigt hat.
Kontakt
Anschriften finden Sie unter
Adressen/Links -- Messebeteiligung im Ausland -- Bundesländer
(Kontaktstellen)
Quellen: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
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letzte Änderung: 11/2011
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