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Auslandsmesseprogramm Niedersachsen


Beteiligungsformen und Kreis der teilnahmeberechtigten Firmen


Gefördert wird die Teilnahme an Messen und Ausstellungen im Ausland (die in den AUMA-Medien verzeichnet sind) auf einem Gemeinschafts- oder Einzelstand. Antragsberechtigt sind Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Industrie, Handwerk, Handel, Dienstleistungssektor und Angehörige Freier Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.

Umfang der Förderung


Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Gemeinschaftsständen bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 5.000 Euro bei innereuropäischen (EU27) bzw. 8.000 Euro bei außereuropäischen Messen.

Bei der Beteiligung mit einem Einzelstand beträgt die Zuwendung 2.000 Euro bei innereuropäischen (EU27) bzw. 4.000 Euro bei außereuropäischen Messen.

Die Förderung ist auf eine Messebeteiligung pro Kalenderjahr begrenzt. Grundsätzlich darf ein Aussteller insgesamt nur drei Mal die Förderung für die Teilnahme an einer bestimmten Auslandsmesse in Anspruch nehmen.

Antragsverfahren


Anträge sind bei der NBank einzureichen. Der Antrag auf einen Zuschuss muss der NBank vorliegen, bevor sich das Unternehmen zur Teilnahme an der Veranstaltung verbindlich beim Messeveranstalter anmeldet.

Kontakt

Anschriften finden Sie unter Adressen/Links -- Messebeteiligung im Ausland -- Bundesländer (Kontaktstellen)

Quellen: NBank
letzte Änderung: 11/2011
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