Auslandsmesseprogramm Niedersachsen
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Beteiligungsformen und Kreis der teilnahmeberechtigten Firmen
Gefördert wird die Teilnahme an Messen und Ausstellungen im Ausland (die in den AUMA-Medien verzeichnet sind) auf einem Gemeinschafts- oder Einzelstand.
Antragsberechtigt sind Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Industrie,
Handwerk, Handel, Dienstleistungssektor und Angehörige Freier
Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.
Umfang der Förderung
Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Gemeinschaftsständen bis
zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 5.000 Euro bei innereuropäischen (EU27) bzw. 8.000 Euro bei außereuropäischen Messen.
Bei der Beteiligung mit einem Einzelstand beträgt die Zuwendung 2.000 Euro bei innereuropäischen (EU27) bzw. 4.000 Euro bei
außereuropäischen Messen.
Die Förderung ist auf eine Messebeteiligung pro Kalenderjahr begrenzt. Grundsätzlich darf ein Aussteller insgesamt nur drei Mal die Förderung für die Teilnahme an einer bestimmten Auslandsmesse in Anspruch nehmen.
Antragsverfahren
Anträge sind bei der NBank einzureichen. Der Antrag auf einen Zuschuss muss
der NBank vorliegen, bevor sich das Unternehmen zur Teilnahme an der Veranstaltung verbindlich beim Messeveranstalter anmeldet.
Kontakt
Anschriften finden Sie unter
Adressen/Links -- Messebeteiligung im Ausland -- Bundesländer
(Kontaktstellen)
Quellen: NBank
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letzte Änderung: 11/2011
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