Auslandsmesseprogramm Rheinland-Pfalz
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Beteiligungsformen und Kreis der teilnahmeberechtigten Firmen
Zuwendungsempfänger sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, einschließlich landwirtschaftlicher
Betriebe und Angehörige freier Berufe.
Zuschussfähige Aufwendungen
Zuwendungsfähig sind Kosten für Standmiete bei Messen,
die in der Messedatenbank des AUMA gelistet sind oder vom Land Rheinland-Pfalz als förderfähig anerkannt sind.
Umfang der Förderung
Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form eines pauschalierten
Zuschusses zu den Veranstaltungskosten. Dieser setzt sich zusammen aus
einem vom Veranstaltungsort abhängigen Grundbetrag und einem
Zuschlag zur angemieteten Fläche. Der Grundbetrag und der Zuschlag
dürfen zusammen nur 50% der gesamten Veranstaltungskosten, höchstens jedoch
7.500 Euro, im Rahmen der Gemeinschaftsvorhaben höchstens 10.000
Euro, betragen.
Antragsverfahren
Anträge auf Förderung müssen spätestens am Tag vor dem
Veranstaltungsbeginn bei der ISB GmbH (Investitions- und Strukturbank
Rheinland-Pfalz) unter Verwendung des dort erhältlichen Antragsformulars
eingegangen sein.
Kontakt
Anschriften finden Sie unter
Adressen/Links -- Messebeteiligung im Ausland -- Bundesländer
(Kontaktstellen)
Quellen: ISB Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
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letzte Änderung: 11/2011
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