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Auslandsmesseprogramm Rheinland-Pfalz


Beteiligungsformen und Kreis der teilnahmeberechtigten Firmen


Zuwendungsempfänger sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, einschließlich landwirtschaftlicher Betriebe und Angehörige freier Berufe.

Zuschussfähige Aufwendungen


Zuwendungsfähig sind Kosten für Standmiete bei Messen, die in der Messedatenbank des AUMA gelistet sind oder vom Land Rheinland-Pfalz als förderfähig anerkannt sind.

Umfang der Förderung


Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form eines pauschalierten Zuschusses zu den Veranstaltungskosten. Dieser setzt sich zusammen aus einem vom Veranstaltungsort abhängigen Grundbetrag und einem Zuschlag zur angemieteten Fläche. Der Grundbetrag und der Zuschlag dürfen zusammen nur 50% der gesamten Veranstaltungskosten, höchstens jedoch 7.500 Euro, im Rahmen der Gemeinschaftsvorhaben höchstens 10.000 Euro, betragen.

Antragsverfahren


Anträge auf Förderung müssen spätestens am Tag vor dem Veranstaltungsbeginn bei der ISB GmbH (Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz) unter Verwendung des dort erhältlichen Antragsformulars eingegangen sein.

Kontakt

Anschriften finden Sie unter Adressen/Links -- Messebeteiligung im Ausland -- Bundesländer (Kontaktstellen)

Quellen: ISB Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

letzte Änderung: 11/2011
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