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Auslandsmesseprogramm Saarland


Beteiligungsformen und Kreis der teilnahmeberechtigten Firmen


Gefördert werden Gemeinschaftsbeteiligungen und Einzelbeteiligungen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft die weniger als 250 Personen beschäftigen, deren Jahresumsatz 50 Mio. Euro nicht übersteigt oder deren Jahresbilanzsumme sich auf max. 43 Mio. Euro beläuft.

Zuschussfähige Aufwendungen


Die reinen Mietkosten ohne Nebenkosten für eine angemessene Standfläche ohne Nebenkosten.

Umfang der Förderung


Es können nur die ersten drei Teilnahmen an der gleichen Auslandsmesse gefördert werden. Für die erste Messeteilnahme im Ausland beträgt der Zuschuss zu den anerkannten Mietkosten ohne Nebenkosten 80%, höchstens jedoch 7.500 Euro. Für die zweite Messeteilnahme beträgt der Zuschuss 70%, höchstens jedoch 6.500 Euro. Für die dritte Messeteilnahme beträgt der Zuschuss 60%, höchstens jedoch 5.600 Euro. Zuwendungen von weniger als 1.000 Euro werden nicht gewährt (Bagatellgrenze).

Antragsverfahren


Anträge auf Förderung zur Teilnahme an Messen und Ausstellungen sind mit dem Vordruck Anlage 1 mindestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei der zuständigen Wirtschaftskammer (IHK/HWK) zu stellen. Dem Antrag ist ein Mietkostenvoranschlag bzw. eine Rechnung und ein Standplan beizufügen.

Die vollständigen Förderrichtslinien und Antragsformulare befinden sich unter: http://www.saarland.de/4459.htm .

Kontakt

Anschriften finden Sie unter Adressen/Links -- Messebeteiligung im Ausland -- Bundesländer (Kontaktstellen)

Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft des Saarlandes

letzte Änderung: 11/2011
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