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Auslandsmesseprogramm Sachsen


Beteiligungsformen und Kreis der teilnahmeberechtigten Firmen


Unterstützung kleiner und mittlerer gewerblicher Unternehmen bei der Erschließung neuer Absatzmärkte mit dem Ziel, Bekanntheitsgrad und Akzeptanz sächsischer Unternehmen und ihrer Erzeugnisse zu verbessern. Einzelbeteiligungen können gefördert werden. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Erforderlich ist, dass sich der Sitz bzw. die zu fördernde Betriebsstätte des Unternehmens im Freistaat Sachsen befindet.

Zuschussfähige Aufwendungen


Gefördert werden: Miete der Ausstellungsfläche, Auf- und Abbau der Ausstellungsfläche durch Dritte, Transport der Ausstellungsgüter, sonstige mit der Errichtung der Ausstellungsfläche verbundene Kosten, Dolmetscher, Teilnahmegebühren, spezifische Werbekosten, insbesondere zu Erstellung von firmenspezifischen Werbematerialien.

Umfang der Förderung


Die Förderung kann bis zu fünf Mal pro Kalenderjahr erfolgen. Die wiederholte Teilnahme an einer Messe wird bis zu vier Mal gefördert. Gefördert werden bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, bis zu 25.000 Euro und mindestens jedoch 2.000 Euro.

Antragsverfahren


Der Förderantrag ist bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) einzureichen. Der Beginn des Vorhabens darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides bzw. nach Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn durch SAB erfolgen.

Kontakt

Anschriften finden Sie unter Adressen/Links -- Messebeteiligung im Ausland -- Bundesländer (Kontaktstellen)

Quelle: SAB Sächsische Aufbaubank

letzte Änderung: 11/2011
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