Auslandsmesseprogramm Sachsen
|
Beteiligungsformen und Kreis der teilnahmeberechtigten Firmen
Unterstützung kleiner und mittlerer gewerblicher Unternehmen bei der
Erschließung neuer Absatzmärkte mit dem Ziel, Bekanntheitsgrad und
Akzeptanz sächsischer Unternehmen und ihrer Erzeugnisse zu verbessern.
Einzelbeteiligungen können gefördert werden. Antragsberechtigt sind
kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Erforderlich ist, dass sich der Sitz bzw. die zu
fördernde Betriebsstätte des Unternehmens im Freistaat Sachsen
befindet.
Zuschussfähige Aufwendungen
Gefördert werden: Miete der Ausstellungsfläche, Auf- und Abbau der
Ausstellungsfläche durch Dritte, Transport der Ausstellungsgüter,
sonstige mit der Errichtung der Ausstellungsfläche verbundene Kosten,
Dolmetscher, Teilnahmegebühren,
spezifische Werbekosten, insbesondere zu Erstellung von firmenspezifischen
Werbematerialien.
Umfang der Förderung
Die Förderung kann bis zu fünf Mal pro Kalenderjahr erfolgen. Die
wiederholte Teilnahme an einer Messe wird bis zu vier Mal gefördert.
Gefördert werden bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, bis zu 25.000 Euro und
mindestens jedoch 2.000 Euro.
Antragsverfahren
Der Förderantrag ist bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) einzureichen.
Der Beginn des Vorhabens darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides bzw. nach Zustimmung
zum vorzeitigen Vorhabenbeginn durch SAB erfolgen.
Kontakt
Anschriften finden Sie unter
Adressen/Links -- Messebeteiligung im Ausland -- Bundesländer
(Kontaktstellen)
Quelle: SAB Sächsische Aufbaubank
|
letzte Änderung: 11/2011
|
 |
|