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Auslandsmesseprogramm Sachsen-Anhalt


Beteiligungsformen und Kreis der teilnahmeberechtigten Firmen


Gefördert wird die Teilnahme an Messen und Ausstellungen, um kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu internationalen Fachmessen im Ausland zu erleichtern und ihre Absatzchancen zu verbessern. Förderfähig sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß Anhang der KMU-Freistellungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung aus dem Bereich des produzierenden Gewerbes oder des Handwerks. Dienstleister können gefördert werden, wenn sie eine überwiegend produktive Dienstleistung erbringen (kein Vertriebsunternehmen oder Leistungsvermittler).



Zuschussfähige Aufwendungen


Bezuschusst werden die Kosten für Standmiete, Standbau und Betriebskosten bei der erstmaligen Teilnahme. Jährlich können bis zu drei erstmalige Beteiligungen an unterschiedlichen Messen pro Unternehmen gefördert werden.



Umfang der Förderung


Es werden nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form einer Anteilfinanzierung mit Begrenzung auf einen Höchstbetrag gewährt. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei der Teilnahme an Messen und Ausstellungen im Ausland max. 50% der zuschussfähigen Kosten, höchstens jedoch 7.700 Euro.



Antragsverfahren


Anträge sind spätestens sechs Wochen vor Messebeginn bei der Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt (IB) zu stellen. Antragsformulare sind bei der Investitionsbank und bei den Kammern erhältlich.

Kontakt

Anschriften finden Sie unter Adressen/Links -- Messebeteiligung im Ausland -- Bundesländer (Kontaktstellen)

Quelle: IB Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt

letzte Änderung: 11/2011
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