Beteiligungsformen und Kreis der teilnahmeberechtigten Firmen
Gefördert wird die Teilnahme an Messen und Ausstellungen, um kleinen und
mittleren Unternehmen den Zugang zu internationalen Fachmessen im Ausland zu
erleichtern und ihre Absatzchancen zu verbessern. Förderfähig sind
kleine und mittlere Unternehmen gemäß Anhang der KMU-Freistellungsverordnung
in der jeweils gültigen Fassung aus dem Bereich des produzierenden Gewerbes
oder des Handwerks. Dienstleister können gefördert werden, wenn sie eine überwiegend produktive Dienstleistung erbringen (kein Vertriebsunternehmen oder Leistungsvermittler).
Zuschussfähige Aufwendungen
Bezuschusst werden die Kosten für Standmiete, Standbau und Betriebskosten bei der erstmaligen Teilnahme. Jährlich können bis zu drei erstmalige Beteiligungen an unterschiedlichen Messen pro Unternehmen gefördert werden.
Umfang der Förderung
Es werden nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form einer
Anteilfinanzierung mit Begrenzung auf einen Höchstbetrag gewährt. Die
Höhe des Zuschusses beträgt bei der Teilnahme an Messen und
Ausstellungen im Ausland max. 50% der zuschussfähigen Kosten,
höchstens jedoch 7.700 Euro.
Antragsverfahren
Anträge sind spätestens sechs Wochen vor Messebeginn bei der
Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt (IB) zu stellen. Antragsformulare
sind bei der Investitionsbank und bei den Kammern erhältlich.
Kontakt
Anschriften finden Sie unter
Adressen/Links -- Messebeteiligung im Ausland -- Bundesländer
(Kontaktstellen)
Quelle: IB Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt
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