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Beteiligungsformen


In der Praxis haben sich verschiedene Formen der Beteiligungen an Auslandsmesseprogrammen der Bundesländer entwickelt, bei denen die Möglichkeiten der Mitwirkung der Firmen sowie Art und Umfang der Aussteller-Unterstützung variieren.

  • Firmengemeinschaftsausstellung (G)
  • Informationsstand des Bundeslandes (I)
  • privat finanzierte Gemeinschaftsbeteiligung (pG) mit Informationsstand des Bundeslandes (I)
Der größte Teil der Beteiligungen der Bundesländer wird als Firmengemeinschaftsausstellung (G) durchgeführt. Durch räumliche Zusammenlegung und optische Kennzeichnung der einzelnen Firmenstände wird so eine möglichst geschlossene Präsentation von Erzeugnissen aus Deutschland erreicht.

Die ausstellenden Unternehmen können mit Ausnahme der pG gegen Kostenbeteiligung u. a. folgende Leistungen in Anspruch nehmen:

  • Betreuung durch die Durchführungsgesellschaft im Inland und am Messeort
  • Überlassung der Ausstellungsfläche
  • Allgemeine Standgestaltung
  • Beleuchtung bzw. Stromanschluss im Stand
  • Einheitliche Standbeschriftung
Bei den privat finanzierten Gemeinschaftsbeteiligungen (pG), die über landeseigene Außenwirtschaftsfördereinrichtungen organisiert werden, profitieren ausstellende Unternehmen von den organisatorisch-beratenden Leistungen der Landesorganisatoren. Eine finanzielle Unterstützung der Aussteller erfolgt nicht. Die Aussteller nehmen zu Vollkosten teil.

Detaillierte Informationen zu allen Beteiligungsformen des Auslandsmesseprogrammes des Bundes finden Sie in der AUMA-Broschüre Erfolgreiche Messebeteiligung, Teil 2: Spezial Auslandsmessen.    [mehr]   [download, pdf]

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Deutsche Messewirtschaft
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