Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie fördert seit
1. Juni 2007 die Teilnahme junger innovativer Unternehmen an ausgewählten
internationalen Messen in Deutschland.
Ziel des Programms ist es insbesondere, den Export neuer Produkte und Verfahren
zu unterstützen. Förderfähig sind Teilnahmen an Gemeinschaftsständen, die von
den Messeveranstaltern auf ausgewählten internationalen Messen in Deutschland
organisiert werden.
Die Messen, auf denen die Beteiligung an Gemeinschaftsständen gefördert werden
kann, werden jährlich vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
festgelegt. Der Aussteller erhält eine finanzielle Zuwendung zu seiner
Messeteilnahme. Von den Gesamtkosten der Messeteilnahme eines Ausstellers sind
die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und
Standbau im Rahmen des Gemeinschaftsstandes förderfähig. Der Aussteller, der
auf einem Gemeinschaftsstand ausgestellt hat, erhält im Nachgang zur Messe den
größten Teil dieser Ausgaben zurück (80 %). Die Obergrenze der förderfähigen
Summe je Teilnehmer und Veranstaltung beträgt 7.500 Euro. Der Aussteller meldet
sich spätestens 8 Wochen vor Messebeginn beim Messeveranstalter zur Teilnahme
am Gemeinschaftsstand der geförderten Messe an.
Die Liste der für die Förderung relevanten Veranstaltungen sowie
Antragsformulare stehen zum Download unter
www.bafa.de im Bereich Wirtschaftsförderung bereit.
Weitere Informationen:
Richtlinie
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Liste der Veranstaltungen mit Gemeinschaftsstand 2010
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Liste der Veranstaltungen mit Gemeinschaftsstand 2011
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Informations-Flyer
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Kontakt:
AUMA
Kerstin Scheffler
Telefon (030) 24000-130
k.scheffler@auma.de
Stand: 2/2010