Ausstellerförderung Inland     Förderung durch Länder

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Bayern


Vom Freistaat Bayern werden grundsätzlich keine Einzelbeteiligungen an Inlandsmessen gefördert. Es bestehen folgende Formen der Inlandsmesseförderung für:

  1. Gemeinschaftsbeteiligungen von Handwerksbetrieben und Sonderschauen
  2. Gemeinschaftsbeteiligungen im Rahmen des Technologietransfers
1. Förderung von Gemeinschaftsbeteiligungen von Handwerksbetrieben und Sonderschauen

Gesetzliche Grundlage sind die freiwilligen Leistungen im Rahmen der bei Haushaltsstelle 0703/ 686 51 zur Verfügung stehenden Mittel, wobei jedoch kein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht.

Die Trägerschaft für diese Beteiligungen liegt bei den Handwerksorganisationen, z.B. Handwerkskammern und Landesinnungsverbänden.

Beteiligungsformen


Gemeinschaftsbeteiligungen


Die Förderung von Gemeinschaftsbeteiligungen von Handwerksbetrieben (sog. wirtschaftliche Beteiligungen) im Inland setzt voraus, dass diese Beteiligungen unmittelbar absatzorientiert sind und die teilnehmenden Firmen persönlich vertreten sind sowie ihre Ausstellungsstände selbst betreuen. Gefördert werden im Inland in der Regel Veranstaltungen, die im AUMA_Messe Guide Deutschland (Teil 1 überregional/international) verzeichnet sind.

Sonderschauen

Die Förderung von Sonderschauen auf Messen und Ausstellungen (einschl. lebender Werkstätten) setzt voraus, dass diese Beteiligungen nicht der betrieblichen Absatzförderung, sondern primär der Image- und Nachwuchswerbung des Handwerks dienen. Unter den oben genannten Beteiligungen sind solche zu verstehen, bei denen in erster Linie Handwerksberufe bzw. -branchen vorgestellt werden und Betriebe nicht unmittelbar als Aussteller hervortreten.

Teilnahmeberechtigte


Teilnahmeberechtigt sind Handwerksunternehmen mit Standort in Bayern. Gefördert wird die Teilnahme an Messen und Ausstellungen in Form von Gemeinschaftsbeteiligungen mit mindestens fünf förderfähigen bayerischen Betrieben. Maximal ist eine fünfmalige geförderte Beteiligung von Unternehmen an der gleichen Messe/Ausstellung möglich.

Art und Höhe der Förderung


Für Gemeinschaftsbeteiligungen beträgt der Fördersatz bis zu 50 %; für Sonderschauen gilt ein einheitlicher Fördersatz von 60 %. Die Förderung wird als sog. "De-minimis"-Beihilfe gewährt; danach darf der Förderbetrag den Höchstbetrag von 200.000 Euro (als Zuschuss) innerhalb von drei Jahren nicht überschreiten.

Zuwendungsfähig für Gemeinschafts- und Firmeneinzelstände ist folgender Aufwand: Durchführungsgesellschaft, Standfläche, Ausstellungsstand, Transport, Telefon, Faxgerät, Strom, Wasser, Abwasser, Standreinigung, Haftpflichtversicherungsbeiträge, Eintrag in den offiziellen Messekatalog und in das Ausstellerverzeichnis des bayerischen Gemeinschaftsstandes, Bewirtungskostenpauschale von 500 Euro und externes Hilfspersonal.

Antragsverfahren


Die Anträge für die Beteiligung an Inlandsmessen sind von den Trägern der Gemeinschaftsbeteiligungen bzw. der Sonderschauen formgebunden an die Regierung von Oberbayern zu stellen.

Auskünfte


Interessierte Handwerksbetriebe informieren sich über die aktuellen Messebeteiligungen bei ihren zuständigen Fachverbänden bzw. Handwerkskammern.

Antragsstelle


Regierung von Oberbayern
Maximilianstr. 39
80535 München
Telefon 089 2176-0
Telefax 089 2176-29 14

Adressen über BHT-Bayerischer Handwerkstag, Max-Josef-Str. 4, 80333 München, Telefon 089 5575-01

2. Förderung von Gemeinschaftsbeteiligungen im Rahmen des Technologietransfers



  • CeBIT 2012, Hannover, 06.03.-10.03.2012
  • analytica 2012, München, 17.04.-20.04.2012
  • Research & Technology, HANNOVER MESSE 2012, Hannover, 23.04.-27.04.2012
  • Industrial Supply, HANNOVER MESSE 2012, Hannover, 23.04.-27.04.2012
  • Energy, HANNOVER MESSE 2012, Hannover, 23.04.-27.04.2012
  • IFAT ENTSORGA 2012, München, 07.05.-11.05.2012
  • SENSOR + TEST 2012, Nürnberg, 22.05.-24.05.2012
  • Intersolar 2012, München, 13.06.-15.06.2012
  • MATERIALICA/eCarTec 2012, München, 23.10.-25.10.2012
  • electronica 2012, München, 13.11.-16.11.2012
  • MEDICA 2012, Düsseldorf, 14.11.-17.11.2012
  • SPS/IPC/DRIVES 2012, Nürnberg, 27.11.-29.11.2012

Gesetzliche Grundlage


Die gesetzliche Grundlage sind die freiwilligen Leistungen im Rahmen der bei der Haushaltsstelle 07 03/686 63 zur Verfügung stehenden Mittel.

Beteiligungsformen


Gefördert wird der bayerische Gemeinschaftsstand "Bayern Innovativ" auf internationalen High-Tech-Messen in Deutschland.

Antragsberechtigte


Antragsberechtigt sind innovative Firmen sowie Hochschul- und Forschungseinrichtungen aus Bayern.

Art und Höhe der Förderung


Von den Teilnehmern am Gemeinschaftsstand wird eine Beteiligungspauschale zwischen 1.000 und 4.400 Euro je Messebeteiligung und Firma abhängig von der gewählten Standvariante erhoben.

Antragsverfahren


Die Anträge für die Gemeinschaftsbeteiligungen im Rahmen des Technologietransfertitels sind formlos an Bayern Innovativ - Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH zu stellen.

Antragsstelle


Bayern Innovativ - Gesellschaft für Innovation
und Wissenstransfer mbH
Gewerbemuseumsplatz 2
90403 Nürnberg
Telefon 0911 20671-152
Telefax 0911 20671-766
www.Bayern-Innovativ.de
messe@bayern-Innovativ.de
Projektleitung: Jörg Perwitzschky 

Stand: 2/2012

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