Vom Freistaat Bayern werden grundsätzlich keine
Einzelbeteiligungen an Inlandsmessen gefördert. Es bestehen folgende Formen der
Inlandsmesseförderung für:
-
Gemeinschaftsbeteiligungen von
Handwerksbetrieben und Sonderschauen
-
Gemeinschaftsbeteiligungen im Rahmen
des Technologietransfers
1. Förderung von Gemeinschaftsbeteiligungen von Handwerksbetrieben und
Sonderschauen
Gesetzliche Grundlage sind die freiwilligen Leistungen im Rahmen der bei
Haushaltsstelle 0703/ 686 51 zur Verfügung stehenden Mittel, wobei jedoch kein
Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht.
Die Trägerschaft für diese Beteiligungen liegt bei den Handwerksorganisationen,
z.B. Handwerkskammern und Landesinnungsverbänden.
Beteiligungsformen
Gemeinschaftsbeteiligungen
Die Förderung von Gemeinschaftsbeteiligungen von Handwerksbetrieben (sog.
wirtschaftliche Beteiligungen) im Inland setzt voraus, dass diese Beteiligungen
unmittelbar absatzorientiert sind und die teilnehmenden Firmen persönlich
vertreten sind sowie ihre Ausstellungsstände selbst betreuen. Gefördert werden
im Inland in der Regel Veranstaltungen, die im AUMA_Messe Guide Deutschland
(Teil 1 überregional/international) verzeichnet sind.
Sonderschauen
Die Förderung von Sonderschauen auf Messen und Ausstellungen (einschl.
lebender Werkstätten) setzt voraus, dass diese Beteiligungen nicht der
betrieblichen Absatzförderung, sondern primär der Image- und Nachwuchswerbung
des Handwerks dienen. Unter den oben genannten Beteiligungen sind solche zu
verstehen, bei denen in erster Linie Handwerksberufe bzw. -branchen vorgestellt
werden und Betriebe nicht unmittelbar als Aussteller hervortreten.
Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind Handwerksunternehmen mit Standort in Bayern. Gefördert
wird die Teilnahme an Messen und Ausstellungen in Form von
Gemeinschaftsbeteiligungen mit mindestens fünf förderfähigen bayerischen
Betrieben. Maximal ist eine fünfmalige geförderte Beteiligung von Unternehmen
an der gleichen Messe/Ausstellung möglich.
Art und Höhe der Förderung
Für Gemeinschaftsbeteiligungen beträgt der Fördersatz bis zu 50 %; für
Sonderschauen gilt ein einheitlicher Fördersatz von 60 %. Die Förderung wird
als sog. "De-minimis"-Beihilfe gewährt; danach darf der Förderbetrag den
Höchstbetrag von 200.000 Euro (als Zuschuss) innerhalb von drei Jahren nicht
überschreiten.
Zuwendungsfähig für Gemeinschafts- und Firmeneinzelstände ist folgender
Aufwand: Durchführungsgesellschaft, Standfläche, Ausstellungsstand, Transport,
Telefon, Faxgerät, Strom, Wasser, Abwasser, Standreinigung,
Haftpflichtversicherungsbeiträge, Eintrag in den offiziellen Messekatalog und
in das Ausstellerverzeichnis des bayerischen Gemeinschaftsstandes,
Bewirtungskostenpauschale von 500 Euro und externes Hilfspersonal.
Antragsverfahren
Die Anträge für die Beteiligung an Inlandsmessen sind von den Trägern der
Gemeinschaftsbeteiligungen bzw. der Sonderschauen formgebunden an die Regierung
von Oberbayern zu stellen.
Auskünfte Interessierte Handwerksbetriebe informieren sich über die
aktuellen Messebeteiligungen bei ihren zuständigen Fachverbänden bzw.
Handwerkskammern.
Antragsstelle Regierung von Oberbayern
Maximilianstr. 39
80535 München
Telefon 089 2176-0
Telefax 089 2176-29 14
Adressen über BHT-Bayerischer Handwerkstag, Max-Josef-Str. 4, 80333 München,
Telefon 089 5575-01
2. Förderung von Gemeinschaftsbeteiligungen im Rahmen des Technologietransfers
- CeBIT 2012, Hannover, 06.03.-10.03.2012
- analytica 2012, München, 17.04.-20.04.2012
- Research & Technology, HANNOVER MESSE 2012, Hannover, 23.04.-27.04.2012
- Industrial Supply, HANNOVER MESSE 2012, Hannover, 23.04.-27.04.2012
- Energy, HANNOVER MESSE 2012, Hannover, 23.04.-27.04.2012
- IFAT ENTSORGA 2012, München, 07.05.-11.05.2012
- SENSOR + TEST 2012, Nürnberg, 22.05.-24.05.2012
- Intersolar 2012, München, 13.06.-15.06.2012
- MATERIALICA/eCarTec 2012, München, 23.10.-25.10.2012
- electronica 2012, München, 13.11.-16.11.2012
- MEDICA 2012, Düsseldorf, 14.11.-17.11.2012
- SPS/IPC/DRIVES 2012, Nürnberg, 27.11.-29.11.2012
Gesetzliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage sind die freiwilligen Leistungen im Rahmen der bei
der Haushaltsstelle 07 03/686 63 zur Verfügung stehenden Mittel.
Beteiligungsformen
Gefördert wird der bayerische Gemeinschaftsstand "Bayern Innovativ" auf
internationalen High-Tech-Messen in Deutschland.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind innovative Firmen sowie Hochschul- und
Forschungseinrichtungen aus Bayern.
Art und Höhe der Förderung
Von den Teilnehmern am Gemeinschaftsstand wird eine Beteiligungspauschale zwischen 1.000 und 4.400 Euro
je Messebeteiligung und Firma abhängig von der gewählten Standvariante erhoben.
Antragsverfahren
Die Anträge für die Gemeinschaftsbeteiligungen im Rahmen des
Technologietransfertitels sind formlos an Bayern Innovativ - Gesellschaft für
Innovation und Wissenstransfer mbH zu stellen.
Antragsstelle
Bayern Innovativ - Gesellschaft für Innovation
und Wissenstransfer mbH
Gewerbemuseumsplatz 2
90403 Nürnberg
Telefon 0911 20671-152
Telefax 0911 20671-766
www.Bayern-Innovativ.de
messe@bayern-Innovativ.de
Projektleitung: Jörg Perwitzschky
Stand: 2/2012
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