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Brandenburg


Die gesetzlichen Grundlagen sind die Landeshaushaltsordnung (§§23, 44) des Landes Brandenburg und Operationelle Programm für den Zeitraum 2007 - 2013 und der jeweils für die Förderperiode geltenden Verordnungen und Rechtsakte in der jeweils geltenden Fassung. Eine Förderung brandenburgischer kleiner und mittlerer Unternehmen wird nach Maßgabe der -Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft zur Förderung der Unternehmensaktivitäten im Management, Marketing, Messen und Markterschließung im In- und Ausland brandenburgischer kleiner und mittlerer Unternehmen (M4) - gewährt.

Gefördert werden:


  • Einzel- oder Gemeinschaftsteilnahmen an in- und ausländischen Messen und Ausstellungen mit überregionalem Charakter und überwiegend fachspezifischer Ausrichtung, sofern diese nicht überwiegend einem Direktverkauf dienen.
  • Einzel- oder Gemeinschaftsteilnahmen an regionalen Messen, wenn diese im aktuellen Messeplan des Ministeriums für Wirtschaft enthalten sind.

Antragsberechtigte


Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (entsprechend der jeweils gültigen Definition der Europäischen Kommission) mit Betriebsstätte im Land Brandenburg, im Sinne von § 12 der Abgabenordnung.

Art und Höhe der Förderung


Die Zuwendung kann bis zu 50 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten betragen.

Bei der Teilnahme an Messen, Ausstellungen und Kooperationsbörsen sind die Ausgaben für Miete, Aufbau und Betrieb des Standes bis zur Höhe von 15.000 Euro je Veranstaltung und Unternehmen zuwendungsfähig.

Antragsverfahren


Die Anträge sind von den Unternehmen mit Formblatt vor Beginn des Vorhabens (als Beginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages zu werten) bei der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) einzureichen.

Ausgenommen von dieser Regelung gilt:
Die Anmeldung zu einer Messe darf vor Antragstellung vorgenommen werden, ein Vertragsabschluss und/oder eine Anzahlung (nur für die Standanmietung) vor Antragstellung sind förderunschädlich und nach Maßgabe dieser Richtlinie grundsätzlich förderfähig. Die Förderfähigkeit von vorgenannten Teilleistungen begründet keinen Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung.

Förderungsfähige Veranstaltungen

  1. Einzelteilnahmen von Unternehmen an Regionalmessen 2011:
    • IMPULS, Cottbus, 07.-08.01.2011
    • 21. Handwerkerausstellung, Cottbus, 12.-13.02.2011
    • PotsdamBau, Potsdam, 11.-13.03.2011
    • Bauen + Energie, Frankfurt/Oder, 18.-20.03.2011
    • CottbusBau, Cottbus, 08.-10.04.2011
    • deGUT, Berlin, 21.-22.10.2011
  2. Teilnahme von Unternehmen an Messen mit überregionalem/internationalem Charakter. Orientierung für die förderfähigen Veranstaltungen ist der AUMA_Messe Guide 2011.
  3. Gemeinschaftsbeteiligungen sind im Rahmen des Programms "Messebeteiligungen Berlin - Brandenburg 2011" möglich.
Download im Internet:
www.mwe.brandenburg.de
www.zab-brandenburg.de

Antragsstelle

InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB)
Gewerbliche Kunden
Steinstr. 104-106
14480 Potsdam
Telefon 0331 660-0
Telefax 0331 660-16 00
postbox@ilb.de
www.ilb.de

Stand: 11/2010

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