Ausstellerförderung Inland     Förderung durch Länder

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Bremen


Das Land Bremen fördert die Teilnahme kleiner Unternehmen an Messen und Ausstellungen von überregionaler und internationaler Bedeutung im Rahmen seines Außenwirtschaftsförderungs-programms.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind im Land Bremen ansässige Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und nicht mehr als 10 Mio. Euro Umsatz oder max. 10 Mio. Euro Jahresbilanzsumme. Das antragstellende Unternehmen darf nicht zu 25% oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen gemeinsam stehen, die die Definition der KU nicht erfüllen (Unabhängigkeitskriterium).

Art und Höhe der Förderung

Die Zuwendungen werden als Projektförderung im Wege einer Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuschüsse aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und/oder des Landes gewährt. Im Rahmen der Messeförderung sind die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Messeteilnahme stehenden und im Formblatt zum Antrag im Einzelnen aufgeführten Kostenpositionen zuwendungsfähig.

Dazu gehören insbesondere die Ausgaben für:

  • Standkosten
  • Standauf- und -abbau durch Dritte
  • Transport und Versicherungskosten
  • Fremdpersonal (Hostessen, Dolmetscher während der Messe)
  • Hotel- und Fahrtkosten
Der Fördersatz beträgt in der Regel pro Förderung bis zu 50% der als zuwendungsfähig anerkannten Kosten, jedoch

  • maximal 6.000 Euro für inländische und europäische Messebeteiligungen,
  • maximal 10.000 Euro für außereuropäische Messebeteiligungen.
Die Förderung von Inlandsmessebeteiligungen wird grundsätzlich nur für Messen bewilligt, die bei dem Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (www.auma.de) als international gelistet sind.

Einschränkend gilt, dass
  • pro Unternehmen insgesamt maximal 3 inländische Messebeteiligungen gefördert werden können,
  • pro Unternehmen insgesamt maximal 3 Förderungen für die gleiche Messe bewilligt werden können,
  • pro Unternehmen insgesamt maximal 5 Messebeteiligungen gefördert werden können.
Eine Förderung kann nur erfolgen, sofern der Zuschuss mindestens 20% der gesamten Projektkosten erreicht und die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 3.000 Euro für die einzelne Maßnahme betragen.

Antragsverfahren

Anträge auf Förderung müssen unter Verwendung der entsprechenden Vordrucke vor Anmeldung zur entsprechenden Messe bei dem Zuwendungsgeber eingegangen sein.

Von Unternehmen mit Sitz bzw. Betriebsstätte in Bremen bei der:

Bremer Aufbau-Bank GmbH
Sandra Konrad
Kontorhaus am Markt
Langenstraße 2-4
28195 Bremen
Telefon 0421 9600471
Telefax 0421 9600840
mail@bab-bremen.de
www.bab-bremen.de

Von Unternehmen mit Sitz bzw. Betriebsstätte in Bremerhaven bei der:

BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
Karolina Fahrenbach
Am Alten Hafen 118
27568 Bremerhaven
Telefon 0471 94646-670
Telefax 0471 94646-689
wirtschaft@bis-bremerhaven.de
www.bis-bremerhaven.de

Stand: 1/2011

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