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Hessen


Die gesetzliche Grundlage sind die Richtlinien des Landes Hessen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung vom 03.12.2008 (Hessischer Staatsanzeiger 52/2008 vom 22.12.2008, S. 3476 ff).

Beteiligungsformen

Im Rahmen der Hessischen Wirtschaftsförderung werden Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 75 Mio. Euro begünstigt. Es werden grundsätzlich nur Gruppenbeteiligungen gefördert, bestehend aus mindestens drei Unternehmen.

Es gibt keine Festlegung auf die Förderung bestimmter Messen. Zuwendungen werden nach Antragseingang gewährt. Grundsätzlich werden jedoch im Inland nur Messen gefördert, wenn sie eine internationale Ausrichtung haben, d.h. im AUMA_Messe Guide Deutschland (Teil 1 überregional/international) bzw. in dem entsprechenden Internetangebot unter www.auma.de verzeichnet sind.

Bei Großmessen (die nach der Ausstellerzahl 20 größten Messen) im Inland, bei denen ein Anreiz für eine Teilnahme aufgrund eines besonders hohen Ausstellerandrangs nicht gegeben werden muss, soll von einer Förderung abgesehen werden. Ausnahmen: geförderte Firmengemeinschaftsstände. Der Schwerpunkt des Programms liegt auf schwierigen oder weit entfernten Märkten im Ausland. Daher sind die Fördermittel für die Teilnahme im Inland und im Bereich der EU und EFTA beschränkt und nur für Handwerksfirmen bzw. Kleinbetriebe mit bis zu zehn Beschäftigten vorgesehen.

Förderberechtigte



  • Handwerkskammern
  • Industrie- und Handelskammern
  • Landesfachverbände der gewerblichen Wirtschaft
  • Architekten- und Stadtplanerkammer, Ingenieurskammer

Art und Höhe der Förderung

- bei einer Gruppenförderung

Die Gruppe, bestehend aus mindestens 3 Unternehmen, kann einen Zuschuss zu folgenden messespezifischen Ausgaben erhalten:

  • Miete einer angemessenen Ausstellungsfläche
  • Messestand (Miete, Auf- und Abbau, Gestaltung, Transport)
  • Rücktransport von Exponaten bis zu max. 2.500 Euro
  • Versicherungen für Stand und Exponate
  • Wasser-, Strom- und Gaskosten
  • obligatorischen Katalogeintrag
  • Dolmetscher
  • gemeinsamer Einsatz von Fremdpersonal


Die maximale Förderung beträgt 5.000 Euro pro Unternehmen. Die Zuwendungen zur Projektförderung werden als Anteilfinanzierung mit bis zu 50 % der zuwendungsfähigen anerkannten Ausgaben gewährt. Begünstigte können nur Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 75 Mio. Euro sein.

- bei offiziellen Landesbeteiligungen

Bei offiziellen Landesbeteiligungen haben sich die teilnehmenden Unternehmen durch einen Kostenbeitrag, der mindestens 50% der förderfähigen Ausgaben beträgt, zu beteiligen und den Nachweis über ihren Jahresumsatz zu erbringen. Die Beteiligungsbeiträge können nach Unternehmensgröße (Jahresumsatz) und Veranstaltung gestaffelt sein. Sie werden vor Beginn jeder Veranstaltung festgesetzt. Mit der Abwicklung ist die HA Hessen Agentur GmbH in Wiesbaden beauftragt.

Antragsverfahren

Für Gruppen-oder Einzelförderung wenden sich interessierte Unternehmen an die für sie zuständigen Kammern oder Verbände, die bei der Wirtschafts- und Infrasstrukturbank Hessen - rechtlich unselbständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (WI Bank) einen Förderantrag stellen.

Die Anträge müssen spätestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung eingegangen sein. Für Inlandsmessebeteiligungen können nur Fördermittel für die Vorhaben bewilligt werden, die vor Erteilung des Zuwendungsbescheides noch nicht begonnen wurden.

Bei offiziellen Landesbeteiligungen sollen sich die Unternehmen mit den jeweils beauftragten Messe-Durchführungsgesellschaften bzw. der HA Hessen Agentur GmbH in Verbindung setzen.

Antragsstelle

für die Gruppen- und Einzelförderung sind die zuständigen Kammern oder Verbände der gewerblichen Wirtschaft.

Ansprechpartner

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
Gilbert Blumenstiel
Referat Messen und entwicklungspolitische Zusammenarbeit
Postfach 3129
65021 Wiesbaden
Telefon 0611 815-2283
Telefax 0611 815-492283
E-Mail gilbert.blumenstiel@hmwvl.hessen.de
www.wirtschaft.hessen.de

Stand: 12/2011

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