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Mecklenburg-Vorpommern


1. Einzelbetriebliche Messeförderung


Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Mitteln des "Europäischen Fonds für regionale Entwicklung" (EFRE) im Rahmen der Projektförderung Zuwendungen für die Teilnahme gewerblicher Unternehmen an Messen und Ausstellungen.

Ziel der Förderung ist es, kleinen und mittleren Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern die Teilnahme an Messen und Ausstellungen im In- und Ausland zu ermöglichen. Regionale Messen, die in Mecklenburg-Vorpommern stattfinden, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlage bildet die Richtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Förderung der Teilnahme von Unternehmen an Messen und Ausstellungen.

Beteiligungsformen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert die Teilnahme an Inlands- und Auslandsmessen in Form einer Projektförderung.

Antragsberechtigte

Begünstigte sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft. Kleine und mittlere Unternehmen sind nach der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie deren kleineren und mittleren Unternehmen (ABl. EU Nr. L 124 S. 36) Unternehmen, die

  • weniger als 250 Personen beschäftigen und
  • einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro haben.

Nicht antragsberechtigt sind:


  • Unternehmen der Fischerei, Aquakultur, Land- und Forstwirtschaft;
  • Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien und ähnliche soziale Einrichtungen;
  • Kreditinstitute, Versicherungsgewerbe;
  • Rechts- und Patentanwälte, Notare, Makler, Wirtschafts- und Buchprüfer, rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe, Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte;
  • Autohäuser, Tankstellen;
  • Bildungs- und Erziehungseinrichtungen;
  • Detekteien, gewerbsmäßige Vermittler von Arbeitskräften;
  • Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden;
  • Vereine.

Art und Höhe der Förderung

Eine Förderung erfolgt im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.

Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für Standflächenmiete. Gemeinsam mit weiteren Veranstaltungsteilnehmern genutzte Flächen werden anteilig berücksichtigt.

Die Ermittlung des Fördersatzes für die Teilnehmer an einer Messe oder Ausstellung erfolgt in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße des Antragstellers.

Die Teilnahme eines kleinen Unternehmens - mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro - an einer Messe oder Ausstellung wird mit einem Fördersatz von höchstens 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens mit 6.000 Euro, gefördert.

Die Teilnahme eines mittleren Unternehmens - mit weniger als 250 Beschäftigten und entweder höchstens einem Jahresumsatz von 50 Mio. Euro oder höchstens einer Jahresbilanzsumme von 43 Mio. Euro - an einer Messe oder Ausstellung wird mit einem Fördersatz von höchstens 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens mit 6.000 Euro, gefördert.

Große Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Je Unternehmen und Kalenderjahr können maximal drei Teilnahmen gefördert werden.

Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 1.000 Euro sind von der Förderung ausgeschlossen (Bagatellgrenze).

Sonstige Zuwendungsbestimmungen


Der Zuwendungsempfänger hat die "De-minimis"-Regelung zu beachten.

Antragsverfahren


Mittel werden nur auf schriftlichen formgebundenen Antrag gewährt.

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens beim

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstraße 213
19061 Schwerin
Telefon 0385 63630
Telefax 0385 63631496

eingegangen sein. Zur Fristwahrung ist zunächst ein formloser Antrag ausreichend.

Antragstellung

Landesförderinstitut
Mecklenburg-Vorpommern
Werkstraße 213
19061 Schwerin

Bärbel Chiari
Telfon 0385 63631282

Katrin Kuchmetzki
Telefon 0385 63631473

info@lfi-mv.de
www.lfi-mv.de

2. Firmengemeinschaftsstände


Für wichtige Schwerpunktbranchen des Landes bzw. bei großen nationalen und internationalen Messen gewährt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus eine finanzielle Unterstützung für gemeinschaftliche Unternehmensbeteiligungen - sog. Firmengemeinschafts-stände.

Rechtsgrundlage sind die Fördergrundsätze "Grundsätze für die Bewirtschaftung des Titels "Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen im Bereich der Außenwirtschaft".

Ansprechpartner

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Referat Außenwirtschaft, Messen und Entwicklungszusammenarbeit
Anke Faust
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin
Telefon 0385 588-1376
Telefax 0385 588485-1377
Anke.Faust@stk.mv-regierung.de

Stand: 1/2012

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