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08.02.2012
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Förderung durch Länder
Niedersachsen
Die Grundlage für die Messeförderung ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Messepräsentationen kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Angehöriger freier Berufe. Gefördert wird die Messeteilnahme auf einem Niedersächsischen Gemeinschaftsstand auf internationalen Leitmessen.
Antragsberechtigte
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der Definition der EU-Kommission und Angehörige Freier Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.
Art und Höhe der Förderung
Übernommen werden bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 7.500 Euro. Eine Förderung ist für bis zu drei Messebeteiligungen je Aussteller möglich.
Antragsverfahren
Der Antrag ist vor Maßnahmebeginn bei der NBank einzureichen. Es gelten die VV zu § 44 LHO.
Förderungsfähige Veranstaltungen
Im Jahr 2012 werden voraussichtlich nachfolgende Gemeinschaftsstände gefördert:
CeBIT, Hannover, 06. bis 10.03.2012
- Mittelstand im Mittelpunkt
- Innovationsland Niedersachsen (Future Parc)
- Telematik / ITS Niedersachsen
HANNOVER MESSE, 23. bis 27.04.2012
- Energie aus Niedersachsen
- Industrial Supply / Nano- und Materialinnovationen
- Innovationsland Niedersachsen (Research and Technology)
IFAT ENTSORGA, München, 07. bis 11.05.2012
Beratung
Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH (NBank)
Günther-Wagner-Allee 12 - 14
30177 Hannover
Telefon 0511 30031-333
Telefax 0511 30031-11 333
beratung@nbank.de
www.nbank.de
Grundsatzfragen zum Förderprogramm
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Referat 30
Dagmar Morcinek
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon 0511 120-5617
Telefax 0511 120-99-5617
dagmar.morcinek@mw.niedersachsen.de
www.mw.niedersachsen.de
Stand: 1/2011
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