Ausstellerförderung Inland     Förderung durch Länder

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Niedersachsen


Die Grundlage für die Messeförderung ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Messepräsentationen kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Angehöriger freier Berufe. Gefördert wird die Messeteilnahme auf einem Niedersächsischen Gemeinschaftsstand auf internationalen Leitmessen.

Antragsberechtigte

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der Definition der EU-Kommission und Angehörige Freier Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.

Art und Höhe der Förderung

Übernommen werden bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 7.500 Euro. Eine Förderung ist für bis zu drei Messebeteiligungen je Aussteller möglich.

Antragsverfahren



Der Antrag ist vor Maßnahmebeginn bei der NBank einzureichen. Es gelten die VV zu § 44 LHO.

Förderungsfähige Veranstaltungen



Im Jahr 2012 werden voraussichtlich nachfolgende Gemeinschaftsstände gefördert:

  • CeBIT, Hannover, 06. bis 10.03.2012
    - Mittelstand im Mittelpunkt
    - Innovationsland Niedersachsen (Future Parc)
    - Telematik / ITS Niedersachsen
  • HANNOVER MESSE, 23. bis 27.04.2012
    - Energie aus Niedersachsen
    - Industrial Supply / Nano- und Materialinnovationen
    - Innovationsland Niedersachsen (Research and Technology)
  • IFAT ENTSORGA, München, 07. bis 11.05.2012


Beratung

Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH (NBank)
Günther-Wagner-Allee 12 - 14
30177 Hannover
Telefon 0511 30031-333
Telefax 0511 30031-11 333
beratung@nbank.de
www.nbank.de

Grundsatzfragen zum Förderprogramm

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Referat 30
Dagmar Morcinek
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon 0511 120-5617
Telefax 0511 120-99-5617
dagmar.morcinek@mw.niedersachsen.de
www.mw.niedersachsen.de

Stand: 1/2011

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