Ausstellerförderung Inland     Förderung durch Bundesländer

zurück  Drucken

Nordrhein-Westfalen


Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein- Westfalen beteiligt sich mit landeseigenen Firmengemeinschaftsständen auf ausgewählten internationalen Leitmessen im Inland, auf dem sich innovative, kleine und mittelständische Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen präsentieren.

Die Auswahl der Messebeteiligungen richtet sich nach dem Bedarf der NRW-Unternehmen und erfolgt in Abstimmung mit den Branchen-Clustern, den Fachreferaten und den beteiligten Ressorts der Landesregierung.

Eine gesetzliche Grundlage für eine Inlandsmesseförderung ist nicht vorhanden. Von daher ist die monetäre Förderung eines eigenen Messestandes oder eines sonstigen eigenen Messeauftritts nicht vorgesehen.

Die Unternehmen werden bei der Teilnahme auf dem Landesgemeinschaftsstand an den Durchführungskosten mit einem pauschalen Ausstellerbeitrag beteiligt. Die Differenz zwischen Kostenbeteiligung und tatsächlich entstandenen Durchführungskosten wird als "de-minimis-Beihilfe" gewährt. Aus europa- und wettbewerbsrechtlichen Gründen haben die beteiligten Unternehmen deshalb vorab eine "de-minimis-Erklärung" vorzulegen.

Weiter Informationen zum Inlandsmesseprogramm finden Sie unter: www.messen.nrw.de.

Informationsstelle

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
MR Karl-Heinz Roeder
Haroldstr. 4
40213 Düsseldorf
Telefon 0211 837-2222
Telefax 0211 837-2751
karl-heinz.roeder@mwebwv.nrw.de

Stand: 12/2011

Zum Anfang
Deutsche Messewirtschaft
Bedeutung, Funktionen  [mehr]


Messemarkt: Veranstalter, Gelände,Themen  [mehr]


Copyright AUMA e.V.