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Sachsen



Zuwendungen werden gemäß der Mittelstandsrichtlinie vom 8. März 2011, gültig ab 25. März 2011, gewährt. Diese hat für Messebeteiligungen insbesondere die allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (EG) Nr. 800/2008 sowie weiterhin die "De minimis" Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission zur Grundlage.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen.

Umfang und Höhe der Förderung

Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen maximal 25.000 Euro je KMU und Messeveranstaltung, mindestens aber 2.000 Euro. Der Zuschuss beträgt bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Förderung kann bis zu fünf Mal pro Kalenderjahr erfolgen. Die wiederholte Teilnahme an einer bestimmten Messe wird bis zu vier Mal gefördert.

Als zuwendungsfähige Ausgaben werden anerkannt:

  • Miete der Ausstellungsfläche;
  • Auf- und Abbau der Ausstellungsfläche durch Dritte;
  • Betrieb des Standes bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Sächsische KMU werden bei Teilnahmen an Auslandsmessen und internationalen Messen in Deutschland unterstützt.

Antragsstellung

Anträge auf Förderung sind rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn bei der Sächsischen Aufbaubank als der zuständigen Bewilligungsstelle einzureichen. Sie stellt die erforderlichen Antragsunterlagen elektronisch unter www.sab.sachsen.de bereit. Die Anträge müssen alle zur Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit der Zuwendung erforderlichen Angaben enthalten.

Antragsstelle:

Sächsische Aufbaubank -Förderbank
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
www.sab.sachsen.de

Ansprechpartner:

Sächsische Aufbaubank
Sylvia Zschoke
Telefon 0351 4910-4910
Telefax 0351 4910-1807
sylvia.zschoke@sab.sachsen.de

Stand: 01/2012

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