Ausstellerförderung Inland     Förderung durch Länder

zurück  Drucken

Sachsen-Anhalt


Ziel der Förderung

Die Förderung verfolgt das Ziel, kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu nationalen und internationalen Fachmessen oder Ausstellungen im In- und Ausland zu erleichtern, um somit die wirtschaftliche Bestandskraft der Unternehmen zu stärken.

Wer wird gefördert:

Kleine und mittlere Unternehmen des produzierenden Gewerbes, des Handwerks oder Unternehmen, die überwiegend produktive Dienstleistungen erbringen, und - die einschließlich verbundener und Partnerunternehmen - weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von max. 50 Mio. Euro haben oder eine Jahresbilanzsumme von max. 43 Mio. Euro ausweisen. Der Hauptsitz des Antragstellers oder die Betriebsstätte, in der die auszustellenden Güter hergestellt werden, liegt in Sachsen-Anhalt. Soweit anderweitige Fördermöglichkeiten bestehen, sind diese vorrangig zu nutzen. Eine ergänzende Landesförderung ist möglich; Doppelförderungen sind ausgeschlossen.

Was wird gefördert?

Die Förderung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage des vom Arbeitskreis "Messen und Messeförderung" des Landes jährlich fortzuschreibenden und vom Ministerium für Wirtschaft und Arbeit zu genehmigenden Messekataloges. Darüber hinaus kann das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit weitere Messen und Ausstellungen als Einzelfallentscheidung für förderfähig erklären.

Die gültige Richtlinie finden Sie unter www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=156

Messeprogramm des Landes Sachsen-Anhalt

Als förderfähig gelten weiterhin Veranstaltungen, die im AUMA Messe Guide Deutschland aufgeführt werden. Dieser wird jährlich vom AUMA_Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V veröffentlicht. In Einzelfällen, auf Entscheidung des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit kommt die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an kleine und mittlere Unternehmen zur erstmaligen Beteiligung an Messen und Ausstellungen (RdErl. des MW vom 16.10.2008 MBl. LSA Nr. 39 vom 04.11.2008, S. 734) zur Anwendung.

Zu den förderfähigen Ausgaben für Inlandsmessen gehören:

  • Standmiete, Standbau und Betrieb des Standes*,
  • Katalogeintrag,
  • Druck-, Übersetzungs- und Gestaltungskosten für messebezogene Informations-materialien (Print- und Gestaltungsmedien) einschließlich Anpassung der Materialien an die Bedingungen des Ziellandes (Zielgruppenansprache)
  • Transportkosten der Exponate
  • Reisekosten für bis zu zwei Vertreter des Unternehmens
* Ausgaben für den Betrieb des Standes sind Ausgaben für Anschlüsse und Verbrauch von Wasser und Energie sowie Versicherungen für Standelemente und Exponate während der Messe.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Förderfähig sind maximal drei Messen /Ausstellungen pro Jahr und Unternehmen.

Für die Förderung gelten die folgenden Höchstintensitäten und -beträge:

  • bei Inlandsmessen bis zu 60% der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 6.500 EUR

Antragsverfahren

Die Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt fungiert im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit als Bewilligungsstelle. Die Anträge auf Förderung sind unter www.ib-lsa.de abrufbar bzw. postalisch unter:

Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt
Abteilung Zuschuss Gewerbliche Wirtschaft,
GeWi 4, Domplatz 12
39104 Magdeburg

abzufordern und spätestens acht Wochen vor Messebeginn an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg, zu richten. Antragsannahmeschluss ist der 30. September 2011.

Ihre Ansprechpartner bei der Investitionsbank:
Marina Volkmar
Tel. 0391 589-1974
marina.volkmar@ib-sachsen-anhalt.de

Steffi Frase
Tel. 0391 589-1984
steffi.frase@ib-sachsen-anhalt.de

www.ib-sachsen-anhalt.de

Stand: 12/2011

Zum Anfang
Deutsche Messewirtschaft
Bedeutung, Funktionen  [mehr]


Messemarkt: Veranstalter, Gelände,Themen  [mehr]


Copyright AUMA e.V.