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Thüringen


Auf der Grundlage der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) in der jeweils geltenden Fassung einschließlich der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 ThürLHO in der jeweils geltenden Fassung, der §§ 49, 49 a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) in der jeweils geltenden Fassung sowie der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft über die Strukturfondsförderung gewährt das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie Zuwendungen für Maßnahmen der Außenwirtschaftsförderung.

Beteiligungsformen



Einzelbetriebliche Messeförderung


Gefördert werden können einzelbetriebliche Beteiligungen (ohne Handel) unter bestimmten Voraussetzungen an Internationalen Fachmessen in Deutschland mit Ausnahme von Agrarschauen. Darüber hinaus können Beteiligungen an Messen, Ausstellungen, Fachkongressen oder -symposien internationaler oder nationaler Art gefördert werden, die am Standort der Messe Erfurt GmbH stattfinden.

Gemeinschaftliche Beteiligungen


Gefördert werden können gemeinschaftliche Beteiligungen in Form von Firmen-Gemeinschaftsausstellungen, Informations- oder Katalog- Ausstellungen bzw. Service-Zentren an internationalen oder nationalen Messen, Ausstellungen oder an Sonderschauen mit Ausnahme von Agrarschauen, darüber hinaus an Messen, Ausstellungen, Fachkongressen oder - symposien internationaler oder nationaler Art, die am Standort der Messe Erfurt GmbH stattfinden.

Antragsberechtigte



  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
    • Voraussetzung ist, dass diese KMU gemäß der Wirtschaftssystematik WZ 2008 dem verarbeitenden Gewerbe zuzuordnen sind (soweit es sich nicht um Produkte oder Tätigkeiten die der Landwirtschaft oder dem Anhang 1 des EG-Vertrages zuzuordnen sind, handelt). Diese Zuordnung unterliegt folgenden Voraussetzungen:
    • Gruppe C 10 bis C 12- wenn die Unternehmen sie nach den Regeln der Gemeinschaftsaufgabe (GA) "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" und dem jeweils geltenden Rahmenplan förderfähig sind (vgl. Anlage der jeweiligen Richtlinie des Freistaates Thüringen für die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA) Teil I - Gewerbliche Wirtschaft).
    • Gruppe C 13 bis C 32 - alle KMU, außer solchen nach 32.50.3 (zahntechnische Laboratorien).
  • KMU aus dem Bereich technologieorientierter Dienstleistungen (direkt und unmittelbar der Entwicklung oder dem Fertigungsprozess eines Produktes oder von Produkten in Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes - unter Beachtung der vorgenannten Ausschlussklausel - zuzuordnende Unternehmenstätigkeit) wobei in Anwendung der WZ 2008 hierunter insbesondere Unternehmen der Kategorien 62.01.1 (Entwicklung und Programmierung von Internetpräsentationen) und 62.01.9 (Sonstige Softwareentwicklungen) und 72.1 (Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ing.-, Agrarwissenschaften und Medizin) einzuordnen sind,
  • Architektur- und Ingenieurbüros, d.h. Gruppe M71, außer 71.12.3 (Vermessungsbüros)
sowie nur für gemeinschaftliche Beteiligungen:

  • die Thüringer Landesentwicklungsgesellschaft (LEG),
  • die Thüringer Industrie- und Handelskammern (IHKn),
  • der Verband der Wirtschaft Thüringens (VWT) sowie seine Mitgliedsverbände,
  • die Architektenkammer Thüringen,
  • die Ingenieurkammer Thüringen,
  • Koordinierungsstellen der Thüringer Cluster.
Die Förderung kann rechtlich selbständigen Unternehmen bzw. Architektur- und Ingenieurbüros mit Sitz in Thüringen (Gewerbeanmeldung/Handelsregistereintrag, Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer, der Architekten- bzw. der Ingenieurkammer oder dem Verein der Ingenieure und Techniker Thüringens) gewährt werden. Mindestens 50% der Produkte oder Leistungen müssen in Thüringen hergestellt bzw. erbracht werden.

Art und Umfang, Höhe der Förderung



Die Zuwendungen werden als projektbezogene und nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form von Anteilfinanzierungen, für gemeinschaftliche Beteiligungen in begründeten Einzelfällen auch als Fehlbedarfsfinanzierung, aus Mitteln des EFRE und / oder des Landes gewährt.

Zuwendungsfähig sind bei Einzelbeteiligungen:

  • die Aufwendungen für Standflächenmiete bis zu 30 m² Ausstellungsfläche in Höhe des der Standbestätigung (Rechnung) der Messegesellschaft oder des Messeveranstalters ausgewiesenen Betrages für Standflächenmiete bis zu einem Betrag von 300 EUR/m²,
  • die Aufwendungen für Standbau (Miete) bis zu 30 m² Ausstellungsfläche bis zu einem Betrag von 300 EUR/m².
Soweit Dritte mit der Vorbereitung der Messebeteiligung ganz oder teilweise beauftragt werden, sind mindestens drei Angebote einzuholen und dem Förderantrag beizufügen.

Die Höhe der Zuwendung bei gemeinschaftlichen Beteiligungen beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Über die Höhe der Zuwendung wird anhand eines Ausgaben- und Finanzierungsplanes vor dem Beginn der Veranstaltung entschieden. Zuwendungsfähig sind Aufwendungen für Standflächenmiete, Standbau- und Baunebenleistungen, Transport, Honorare für Zeitpersonal und Werbemaßnahmen.

Förderfähige Veranstaltungen


Gefördert werden kann die Beteiligung an Messen in Deutschland für Unternehmens- und Existensgründungen (bis zum Abschluss des achten Kalenderjahres nach dem Gründungsdatum, d.h. Tag der Gewerbeanmeldung, des Handelsregistereintrages bzw. 1. Tag der Mitgliedschaft in der Architekten- bzw. der Ingenieurkammer oder des Vereins der Ingenieure und Techniker Thüringens) soweit die Messen im AUMA-Messe-Guide Deutschland oder den AUMA-Messedaten Deutschland (www.auma.de) als Messen mit überregionalem Einzugsgebiet verzeichnet sind.

Antragsverfahren



Anträge auf einzelbetriebliche Förderung nach dieser Richtlinie können bei der örtlich und fachlich zuständigen Kammer (Industrie- und Handelskammer, Architektenkammer Thüringen, Ingenieurkammer Thüringen) gestellt werden (Adressen siehe Anlage 1). Dabei sind die offiziellen Antragsformulare zu benutzen. Diese sind bei den Kammern erhältlich bzw. im Internet (Adressen siehe Anlage 1) abrufbar. Anträge für gemeinschaftliche Messebeteiligungen können nur durch die genannten Antragsberechtigten beim TMWAT gestellt werden. Die Antragsformulare sind beim TMWAT erhältlich oder im Internet abrufbar.

Antragsformulare und der komplette Richtlinientext stehen im Internet zur Verfügung www.thueringen.de/de/tmwat/wirtschaft/wirtschaftsfoerderung/richtlinien/awf

Antragstellen

Industrie- und Handelskammer Erfurt
Arnstädter Straße 34
99096 Erfurt
Telefon 0361 3484-0
www.erfurt.ihk.de

Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera
Gaswerkstraße 23
07546 Gera
Telefon 0365 8553-0
www.gera.ihk.de

Industrie- und Handelskammer Südthüringen
Hauptstraße 33
98529 Suhl - Mäbendorf
Telefon 0368 362-0
www.suhl.ihk.de

Architektenkammer Thüringen
Bahnhofstraße 39
99084 Erfurt
Telefon 0361 21050-0
www.architekten-thueringen.org

Ingenieurkammer Thüringen
Flughafenstraße 4
99092 Erfurt
Telefon 0361 22873-0
www.ikth.de

Verein der Ingenieure und Techniker in Thüringen e.V.
Juri-Gagarin-Ring 152
Postfach 800 148
99027 Erfurt
Telefon 0361 22508-0

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie
Max-Reger-Straße 4-8
99096 Erfurt
Telefon 0361 3797999
www.thueringen.de/de/tmwat

Stand: 11/2010

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