• Skip to navigation (Press Enter).
  • Skip to main content (Press Enter).
AUMA Print Logo
AUMA Logo
AUMA Header Slogan
  • english
  • français
  • español
Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.
  • Kontakt
  • Presse
  • Newsletter
  • Publikationen
  • Messelexikon
  • …>
  • Tipps für Aussteller>
  • Recht>
  • Meldungen

E-Mail-Werbung 

OLG-München: Bestätigungs-Mail bei Double-Opt-In ist Spam 

14.12.2012 - Das OLG München hat entschieden, dass der Versand einer E-Mail, mit der der Adressat eine Newsletter-Bestellung bestätigen und damit in den Versand des Newsletters einwilligen kann, unzulässig ist (OLG München v. 27.9.2012 – Az.: 29 U 1682/12). In dem liegenden Fall hatte die Klägerin eines Tages von der Beklagten eine Bestätigungs-Mail für einen Newsletter-Versand erhalten. Nach Ansicht der Münchener Richter ist diese E-Mail unerlaubte Werbung und daher nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG unzulässig. Selbst wenn eine E-Mail nur die Anmeldung zu einem Newsletter verifizieren soll, sei sie dennoch eine Werbehandlung, denn sie unterstütze die Beklagte beim Anbieten ihrer Leistungen. Nicht erforderlich sei es, so die Richter ausdrücklich, dass die Mail Werbung enthalte. Bereits ausreichend für einen Gesetzesverstoß sei nämlich, dass die E-Mail ungefragt zugeschickt werde.

Wenn Bestätigungs-E-Mails tatsächlich, wie von den Münchener Richtern angenommen, unzulässig sind, führt dies dazu, dass de facto Einwilligungen in den Versand von Newslettern entgegen der bisherigen anerkannten Rechtsprechung nicht mehr elektronisch eingeholt werden können. Da sich der Kläger bei Rechtsverstößen im Internet den Gerichtsort aussuchen kann, ist das Urteil auch für Unternehmen relevant, die nicht in München ansässig sind.
ImpressumDatenschutzNutzungsbedingungenSitemap
  • Messedatenbank
    • Deutschland
    • Weltweit
    • Auslandsprogramme
    • Adressen
  • Erfolg durch Messen
    • Messen in Deutschland
    • Deutsche Auslandsmessen
  • Tipps für Aussteller
    • Ausstellen in Deutschland
    • Ausstellen im Ausland
    • Förderprogramme Deutschland
    • Förderprogramme Ausland
    • MesseNutzenCheck
    • Recht
      • Meldungen
      • Abofallen
      • Datenschutz auf Messen
      • Plagiate auf Messen
      • Steuern
      • Versammlungsstättenrecht
      • Vertragsrecht
      • Visa
  • Der Messemarkt
    • Messemarkt Deutschland
    • Branchenkennzahlen
    • Messemärkte Ausland
  • Institut der Deutschen Messewirtschaft
    • Forschung
    • Aus- und Weiterbildung
    • Deutsche Messebibliothek
  • Der AUMA
    • Über uns
    • Stellungnahmen
    • Events
    • Marketing

Nächste Messen

Deutschland
Weltweit

Messeförderung für Start-ups

Messeförderung für Start-ups

Messetipps für Aussteller

Messetipps für Aussteller

Messemarkt Deutschland

Messemarkt Deutschland

Messelexikon

Messelexikon

Messedaten mobil managen

Messedaten mobil managen

Messen Made in Germany

Messen Made in Germany

Zertifizierte Messedaten

Zertifizierte Messedaten

Erfolg durch Messen

Erfolg durch Messen

Marktplätze der Welt

Marktplätze der Welt

Erster Messe-Auftritt? Film ab!

Erster Messe-Auftritt? Film ab!

Forschung und Ausbildung

Forschung und Ausbildung

AUMA MesseTreff 2018

AUMA MesseTreff 2018

Messemarkt Russland

Messemarkt Russland