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Biometrische Grenzkontrollen ab 2020 

20.12.2017 – Am 20.11.2017 hat der Rat der Europäischen Union die „Verordnung über ein Einreise-/Ausreisesystem“ (kurz EES) angenommen. Die Verordnung sieht vor, dass ab dem Jahr 2020 ein biometrisches Ein- und Ausreisesystem eingeführt wird, um die Grenzen der EU zu sichern. Künftig müssen sich dann Angehörige von Drittstaaten bei der Einreise in den Schengen-Raum sowie an den Grenzen Rumäniens und Bulgariens durch vier Fingerabdrücke kombiniert mit einem Gesichtsbild registrieren lassen. In dem System sollen außerdem weitere Identitätsangaben und Daten aus den Reisedokumenten aufbewahrt werden.

Vorbild für die Verordnung waren die Ein- und Ausreisebedingungen der USA. Durch das neue System sollen sowohl der Kampf gegen den Terrorismus verstärkt, als auch „Aufenthaltsüberzieher“ identifiziert werden. So kann das System Sicherheitsbehörden warnen, sobald der Betroffene bis zum Ablauf der Aufenthaltsdauer nicht ausgereist ist.

Das aktuell eingesetzte Stempelverfahren soll durch das neue System ersetzt werden und mit dem Visa-Informationssystem (VIS) zusammenwirken. Für die Internationalität des Messeplatzes Deutschland ist der reibungslose und zügige Ablauf des Visaerteilungs- und Einreiseverfahrens besonders wichtig, da Messetermine unverschiebbar sind. Allein im Jahr 2016 kamen über eine Mio. Besucher und über 54.000 Aussteller aus Ländern außerhalb des Schengen-Raums auf Messen nach Deutschland.

Kontakt:
RAin Silvia Bauermeister
Telefon 030 24000-103
Telefax 030 24000-203
s.bauermeister@auma.de
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