Veranstaltungen

Veranstaltungen für die Messebranche: Netzwerken, aktuelle Themen und praxisnahe Workshops
AUMA Keyvisual mit abstraktem, dunkel-lila Hintergrund mit geometrischen Formen und unscharfen, weichen Übergängen.

Veranstaltungen für die deutsche Messewirtschaft

Als Spitzenorganisation der deutschen Messewirtschaft veranstaltet der AUMA regelmäßig herausragende Veranstaltungen, die einerseits die Bedeutung der Branche im politischen Berlin klar machen, andererseits der Verknüpfung seiner Mitglieder dienen. Als zentrale Veranstaltung fördert der AUMA MesseTreff für die gesamte Branche den Dialog zwischen Messewirtschaft und Politik, Verbänden und Medien. Außerdem organisieren wir mehrmals im Jahr die AUMA-MesseForen zu aktuellen Themen und mit starkem Praxisbezug sowie Workshops, Webinare und das MesseFrühstück.


M1 – Zukunftskongress Messe

In Zusammenarbeit mit dem AUMA lancieren die dfv Conference Group und der m+a report, beide dfv Mediengruppe, ein neues Eventformat: M1 – Zukunftskongress Messe. Premiere ist vom 30. September bis 1. Oktober in Frankfurt am Main. Erfahren Sie mehr 

AUMA-MesseTreff – Hauptstadt-Treff der deutschen Messewirtschaft

Seit 2008 ist der AUMA-MesseTreff die wichtigste und zugleich herausragende Plattform für Persönlichkeiten aus der deutschen Messewirtschaft in Berlin: für die Macher von Messen, für die ausstellenden Unternehmen und Dienstleister. Gleichzeitig ist die jährliche Veranstaltung auch ein geschätztes Netzwerktreffen mit Medien sowie mit Vertreterinnen und Vertretern von Ministerien, Parlamenten und Behörden. Sehen Sie hier den Rückblick auf den MesseTreff 24.

Nächster Termin ist der 24. Juni 2025.

AUMA MesseForum: Netzwerk, Dialog und Qualifizierung für Mitglieder

Die Veranstaltungsreihe widmet sich Fachthemen der Messewirtschaft. Dort geht es um Qualifizierung, aber auch um Erfahrungsaustausch, Kontaktpflege und Netzwerken.  

Webinare und weitere Veranstaltungen

Einmal im Quartal bietet der AUMA einen kompakten 30-minütigen Webtalk zur Entwicklung der Messen in Deutschland: Im WebTalk #aufgeMessen sind Hendrik Hochheim, Leiter Messen Deutschland im AUMA, sowie Anne Böhl, Media Manager im AUMA, im Gespräch. Nächster Temin: 28. März
 

Wie gelingt eine erfolgreiche Messebeteiligung – von der ersten Planung bis zur nachhaltigen Wirkung? Genau das erfahren Unternehmen in der neuen AUMA-Webtalkreihe #MesseMacht. Von innovativen Planungstechniken über digitale Trends bis hin zu nachhaltigen Strategien – hier gibt es wertvolle Insights von Expertinnen und Experten mit Blick auf alle Phasen der Messeplanung. Auftakt im MesseMonatMärz: 21. März

#AUMAvorOrt

Messe macht Wirtschaft lebendig – mit diesem Motto ist der AUMA auf Veranstaltungen deutschlandweit sichtbar. Kolleginnen und Kollegen des AUMA gehen vor Ort in den Austausch und werben für Messedeutschland, seine kraftvollen Messemarken und die Vorteile des Mediums Messe.

Nächster #AUMAvorOrt-Termin ist der 9. Mai auf der Messe „The smarter E Europe“ in München (7.-9. Mai 2025). Vor Ort ist Kerstin Scheffler.

Teilnahmebedingungen für AUMA-Events keyboard_arrow_down

1. Geltungsbereich

Die folgenden Teilnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer an AUMA-Events (FachForen, MesseTreff, Seminaren etc.) und dem Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (im Folgenden „AUMA“).

2. Vertragsschluss

Die Anmeldung zu AUMA-Events erfolgt grundsätzlich über ein online zur Verfügung gestelltes Anmeldeformular. Der Teilnehmer gibt mit dem Versand seiner Anmeldung ein verbindliches Angebot ab. Mit dem Versand einer Teilnahmebestätigung wird das Angebot durch den AUMA angenommen und der Teilnahmevertrag kommt zustande.
 

3. Leistung des AUMA

Der Umfang der vom AUMA geschuldeten Leistung (Teilnahme an der Veranstaltung, ggf. Getränke, Essen, Unterlagen, Teilnahmebestätigung) ergibt sich aus der Veranstaltungsinformation auf auma.de.

Der AUMA ist berechtigt, das Event sowohl räumlich als auch zeitlich zu verlegen, andere Referenten als in der Veranstaltungsbroschüre genannt einzusetzen oder das Programm des Events zu ändern. Der AUMA ist berechtigt, das Event aus wichtigem Grund abzusagen, wie zu geringer Teilnehmerzahl oder Ausfall eines Referenten. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens seitens des AUMA.

4. Zahlung

Bei kostenpflichtigen AUMA-Events ist der Teilnahmebeitrag nach Erhalt der Rechnung fällig. Bei Nutzung eines Anmeldeverfahrens mit direkter Online-Bezahlfunktion ist der Teilnahmebetrag bei der Anmeldung fällig. 

5. Stornierung durch den Teilnehmer

Bei Stornierung einer Teilnahme durch den Teilnehmer gelten folgende Bedingungen:

  • bis 14 Kalendertage vor Eventbeginn: Erstattung des vollen Teilnahmebeitrages
  • 13 bis 1 Kalendertage vor Eventbeginn: Erstattung von 50 % des Teilnahmebeitrages
  • bei Stornierung am Tag des Eventbeginns oder Nichterscheinen des Teilnehmers ohne Stornierung ist der volle Teilnahmebeitrag zu entrichten.

6. Urheberrechte
Das schriftliche Begleitmaterial zu den Events des AUMA ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne Einwilligung des AUMA vervielfältigt oder verbreitet werden.

7. Bild- und Ton-Aufnahmen

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass zum Zwecke der Veröffentlichung auf http://www.auma.de/ und den Social-Media-Kanälen des AUMA während der Events Bild- und Tonaufnahmen des Teilnehmers gefertigt und verbreitet werden können.

8. Kartellrecht

Der AUMA weist darauf hin, dass für alle Teilnehmer die Richtlinie des AUMA zum kartellrechtlichen Verhalten bei AUMA-Veranstaltungen gilt.

9. Haftung

Der AUMA haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

10. Sonstiges

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin. Abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem Sinn und Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechende, angemessene und zulässige Regelung.

11. Verbraucher

Für Verbraucher gilt:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem AUMA e.V., Littenstr. 9, 10179 Berlin, 030-24000-0, info@auma.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die gebuchte Veranstaltung stattgefunden und der Teilnehmer hieran teilgenommen hat.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Darin inbegriffen sind die Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben). Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.