Nach einem Stillstand von fast zwei Jahren entfallen auf deutschen Messen sämtliche Corona-Restriktionen. Bundesweit gelten auf Messen keine Zugangsbeschränkungen wie 3G- oder 2G-Regelungen, Kapazitätsbeschränkungen, Abstandsgebote oder Maskenpflichten.
Zum 01. Oktober 2022 wurden die Vorschriften im Infektionsschutzgesetz zur Verhinderung der Ausbreitung von Corona neu gefasst (§ 28a und § 28b IfSG). Die Änderungen sind Teil eines im September von Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Gesetzespakets zur „Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Gruppen vor COVID-19“. Die Vorschriften sollen bis 07. April 2023 (Karfreitag) gelten.
Insgesamt gibt es drei Eskalationsstufen. Je höher die Eskalationsstufe, desto mehr und tiefer greifende Maßnahmen sind möglich. Hier die für die Messewirtschaft relevanten Regelungen:
- 1. Stufe: Masken möglich
- 2. Stufe: Hotspot
- 3. Stufe: Epidemische Lage nationaler Tragweite
Zwar hat sich für die Bundesländer das Handlungsspektrum möglicher Corona-Restriktionen zum 01. Oktober 2022 geändert, für die Messewirtschaft hat sich hierdurch jedoch nichts geändert: Messen können nach wie vor ohne Corona-Beschränkungen stattfinden. Weitere Details finden Sie
hier.
Reisebestimmungen für Messeteilnehmer
Die Bundesregierung qualifiziert keine Länder mehr als Corona-Risikogebiet. Damit sind auch die Qurantäne- und Registrierungspflichten hinfällig geworden. Weitere Informationen für die Teilnahme ausländischer Messeteilnehmer finden Sie
hier. Die Regeln, die in Hotels sowie in Bus und Bahn für Messereisende gelten, gibt es
hier.
Messen in Deutschland
In Deutschland wurden aufgrund der Corona-Beschränkungen im ersten Quartal rund 150 der 390 geplanten Messen in spätere Monate verschoben oder abgesagt. 280 Messen sind für 2022 geplant. Das bedeutet, Messen bleiben für die Aussteller und Besucher die Plattform für Neukundengewinnung und die Präsentation neuester Produkte und Technologien. Live auf der Messe werden alle Sinne angesprochen, gefordert und gereizt. Wer nicht auf seiner Branchenmesse war, verpasst etwas. Alle Informationen zum MesseErfolg erhalten Sie
hier.
Der AUMA bietet in seiner
Messedatenbank die Termine der nächsten Messen in Deutschland. Weitere Informationen über Messen im In- und Ausland sind beim jeweiligen Veranstalter abrufbar.
Folgen der Corona-bedingten Messeabsagen
Die Absage von Messen hat nicht nur für die direkt involvierten Akteure wie Veranstalter, Aussteller, Besucher und Dienstleister Einbußen zur Folge, sondern auch gravierende gesamtwirtschaftliche Folgen. Betroffen sind Hotellerie, Gastronomie, Transportgewerbe, Handel und Handwerk. Die gesamtwirtschaftlichen Verluste durch die Absage von Messen betragen für 2021 laut Berechnungen des Instituts der Deutschen Messewirtschaft 24,4 Milliarden. Euro. Seit Beginn der Pandemie im März 2020 beläuft sich der Schadenswert auf 55 Milliarden Euro, 165.000 Arbeitsplätze sind gefährdet und 6,7 Milliarden Euro Steuereinnahmen gehen dem Fiskus verloren.
Die deutsche Messewirtschaft hat vor Corona jährlich mit 28 Milliarden Euro zum gesamtwirtschaftlichen Plus beigetragen. Weitere Informationen:
Analyse des ifo-Instituts
Wirtschaftshilfen der Bundesregierung
Die Untersagung von Messen und andere Corona-bedingte Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung haben bei vielen Unternehmen der Messe- und Eventwirtschaft gravierende Einbußen zur Folge. Deshalb hat der Bund umfangreiche Wirtschaftshilfen zur Verfügung gestellt, die sukzessive ergänzt und aufgestockt wurden. Hier finden Sie einen
Überblick zu den außerordentlichen Wirtschaftshilfen.
Letzte Änderung: 6. Oktober 2022