Messen sind Spiegel des Marktes. Sie schaffen Markttransparenz und wirksamen Wettbewerb. Damit Messen dieser hohen Bedeutung für die Wirtschaft gerecht werden können, hat der Gesetzgeber für sie in verschiedenen Rechtsbereichen erleichternde Ausnahmen geschaffen. Diese Messeprivilegien dienen dazu, den Besonderheiten bei der Durchführung einer Messe oder Ausstellung gerecht zu werden. Informationen zu wichtigen Rechtsthemen rund um Messen erhalten Sie hier.
Der Ausstellervertrag
Da ein homogenes Messebild sowie die Einhaltung aller relevanten Sicherheitsvorschriften durch jeden einzelnen Aussteller für das Gelingen einer Messe entscheidend sind, regelt der Ausstellervertrag genau die gemeinsamen Spielregeln, die auf der Messe gelten.
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Datenschutz auf Messen
Bei Messen steht der persönliche Kontakt im Vordergrund. Der Austausch von personenbezogenen Daten ist daher ein für den Erfolg einer Messe entscheidendes Wesensmerkmal. Die deutschen Veranstalter gewährleisten dabei die hohen Standards der Datenschutzgrundverordnung.
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Käufe auf Messen (Widerrufsrecht)
Kaufen Besucher auf Messen Waren von ausstellenden Unternehmen, so ist dieser Kauf grundsätzlich bindend. Käufer haben nämlich bei Käufen auf Messen und Ausstellungen grundsätzlich kein 14-tägiges Widerrufsrecht wie etwa beim Abschluss von Kaufverträgen über das Internet.
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