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29. März 2023Recht

Keine Corona-Einreisebeschränkungen mehr

letzte Änderungen

07.04.2023: Coronavirus-Einreiseverordnung tritt außer Kraft.
22.02.2023: Weltweit keine Risikogebiete mehr, Testpflicht für China entfällt
09.01.2023: Sonderfall China: Testpflicht bei Einreise

01.10.2022: Corona-Einreiseverordnung bis 31.01.2023 verlängert
13.06.2022: Wegfall sämtlicher Corona-Einreiserestriktionen
01.06.2022: Anerkennung der WHO-Impfstoffe sowie kein Geimpft-, Genesenen- oder Negativtest-Nachweis mehr bei der Einreise notwendig
03.04.2022: Corona-Beschränkungen bei Messen entfallen.
03.03.2022: Deutschland qualifiziert weltweit keine Länder mehr als Corona-Risikogebiete.

Seit dem 11. Juni 2022 gelten keine coronabedingten Einreisebeschränkungen nach Deutschland mehr. Für die Einreise nach Deutschland ist keine Vorlage eines Impfnachweises, Genesenennachweises, Testnachweises oder der Messeteilnehmereigenschaft mehr erforderlich. Mit Ablauf des 7. April 2023 tritt die Coronavirus-Einreiseverordnung außer Kraft, so dass danach keine neuen Corona-Einreisebeschränkungen mehr möglich sind.


Sonderfall China

In der Volksrepublik China ansässige Personen benötigen einen wichtigen Grund zur Einreise nach Deutschland, so dass Messeteilnehmer hier nach wie vor ihre Aussteller- bzw. Besuchereigenschaft nachweisen müssen. (s.a. Infoblatt der Botschaft in Peking hier

Vom 9. Januar 2023 bis 21. Februar 2023 galt für Einreisende aus China, dass sie beim Abflug einen negativen Corona-Test vorlegen müssen. Diese Nachweispflicht wurde aufgehoben, da China nicht mehr als Virusvariantengebiet ausgewiesen ist. Gleichermaßen werden auch keine stichprobenartigen Tests nach Einreise mehr durchgeführt.

Weitere Informationen zu den konkret für China geltenden deutschen Einreisebestimmungen stellt die Deutsche Botschaft in Peking auf ihrer Website zur Verfügung.



Weltweit gibt es aus deutscher Sicht keine Corona-Virusvariantengebiete.


Termine zur Visumbeantragung möglichst frühzeitig buchen

Bürgerinnen und Bürger aus visumpflichtigen Ländern, die nach Deutschland einreisen, um eine Messe zu besuchen oder auf einer Messe auszustellen, benötigen nach wie vor ein Geschäftsreisevisum. Dabei sind Mitarbeitende von ausstellenden Unternehmen von der Visumgebühr befreit.   

Besonders in Indien, Pakistan und der Türkei ist die Terminsituation bei der Botschaft und den Konsulaten der Bundesrepublik Deutschland besonders angespannt. Daher ist es wichtig, dass sich Messeteilnehmer möglichst langfristig vor der Einreise nach Deutschland um einen Termin zur Visumbeantragung kümmern.

Weitere Informationen zum Thema Messevisa 

 

Deutsche Messen sind international

Der besondere Wettbewerbsvorteil deutscher Messen ist ihre Internationalität: Messen holen die Weltmärkte nach Deutschland. Rund 60 % der jährlich rund 180.000 ausstellenden Unternehmen kommen aus dem Ausland, ein Drittel davon aus Ländern außerhalb Europas. Von den 10 Mio. Besuchern reisen fast 30 % aus dem Ausland an. Offene Grenzen und ein möglichst reibungsloser internationaler Reiseverkehr sind daher für die deutschen Messen von essentieller Bedeutung. Durch die Corona-Pandemie ist der internationale Reiseverkehr teilweise eingeschränkt. Daher müssen sich Messeteilnehmende aus dem Ausland vor ihrer Reise genau über die Einreisebedingungen informieren.

 

Messeteilnehmer aus Nicht-EU-Ländern haben eine hohe Bedeutung für den Messeplatz Deutschland.

Aufgrund der dynamischen Infektions- und damit auch Rechtslage sollten sich Messeteilnehmende vor dem Reiseantritt immer über die aktuell für sie konkret geltenden Regelungen informieren. Die Informationen sollen als Service des AUMA nur erste Hinweise geben und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Trotz der Erstellung mit größtmöglicher Sorgfalt, wird keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen.




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