DSGVO – Alles im grünen Bereich?
Zum 25. Mai 2018 trat die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Für Messeveranstalter war das ein wichtiger Termin, denn auf Messen ist der Aufbau persönlicher Kontakte zu Kunden und das Gewinnen von Kundendaten eines der wichtigsten Ziele. Um Erfahrungen der Messeveranstalter in Deutschland mit der neuen Rechtslage ging es daher auf dem AUMA-FachForum Datenschutz am 29.
November 2018. Knapp 40 Datenschutzbeauftragte aus dem Mitgliederkreis kamen nach Berlin.
Das AUMA FachForum Datenschutz 2018 "DSGVO: Alles im grünen Bereich?" fand in den Design Offices Berlin Humboldthafen statt. „DSGVO: Aus meinem Leben. Dichtung und Wahrheit“ so lautete der Titel des Einführungsvortrages von Tobias Göldner, Leiter des Bereiches Datenschutz bei Bitkom Consult und zertifizierter Datenschutzbeauftragter. Gerade die praktischen Beispiele aus dem Bereich „Dichtung“ sorgten für Erheiterung bei den Teilnehmern. Sie machten deutlich, wie oft Datenschutz missverstanden wird. Vom Eingangsverbot „aus Datenschutzgründen“ im Kassenbereich eines Baumarktes über die angebliche Haftung von Lehrern für sämtliche Fotos von Schülern auf der Klassenfahrt bis hin zur schriftlichen Datenschutz-Einverständniserklärung bei einer schlichten Bier-Bestellung beim Supermarkt: Die Beispiele zeigten deutlich, dass falsch verstandener Datenschutz teilweise absurde Blüten getrieben hat.
Wahr ist jedoch, dass sich die Sanktionen nach dem Inkrafttreten der DSGVO auf bis zu 20 Mio. Euro bzw. 4% des weltweiten Unternehmensumsatzes drastisch erhöht haben. Allerdings wurde bisher nur in einem Fall aufgrund eines Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung ein Bußgeld und zwar in Höhe von 20.000 Euro tatsächlich verhängt.
In dem anschließenden Erfahrungsaustausch ging es um den Umgang mit konkurrierenden Auftragsverarbeitungsverträgen von Dienstleistern der Messeveranstalter, die Nutzung von WhatsApp für die Ausstellerkommunikation und auf Firmen-Handys sowie die Metadaten-Erfassung bei Aussteller- und Besucher-WLANs und die Form der Einwilligung beim Besucher-Badge-Scanning. Weitere Themen waren Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen, Datenschutz bei Tochtergesellschaften und Vertretungen im Ausland, die Erfahrungen mit den Aufsichtsbehörden, Minderjährigenschutz, den Umgang mit Löschanfragen, die praktische Umsetzung der Informationspflichten, Videoüberwachung und die Datenschutzorganisation im Unternehmen.
Die Fragen und vielen Beispiele aus der täglichen Praxis der Messeveranstalter in Kombination mit dem Knowhow und der branchenübergreifenden Erfahrung von Tobias Göldner machten die Veranstaltung zu einem für alle Teilnehmer gewinnbringenden Austausch zu messespezifischen Datenschutzthemen.