Zurück zur Übersicht
21. September 2022Recht

Corona-Hilfen: Schlussrechnung bis nächsten Sommer verlängert

Die Fristen zur Abgabe der Schlussrechnungen für die Corona-Zuschussprogramme wurden bis Mitte 2023 verlängert. Darauf hat kürzlich das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hingewiesen. Bei der Antragstellung hatten Empfängerinnen und Empfänger der Überbrückungshilfen oder der November- oder Dezemberhilfe ihre voraussichtlichen Umsatzeinbrüche und anfallenden Fixkosten geschätzt. Sie sind nun verpflichtet, die tatsächlichen Werte in einer Schlussrechnung zu melden. So zeigt sich, ob sie gegebenenfalls zu viel gezahlte Hilfen zurückzahlen müssen, oder ob sie eine Nachzahlung erhalten.

Erfolgt keine Schlussabrechnung, müssen die Förderleistungen in voller Höhe zurückgezahlt werden. Die Einreichung der Schlussabrechnung erfolgt über prüfende Dritte, etwa Steuerberater.

Als Grund für die Verlängerung der Abgabefrist nennen die zuständigen Bundesministerien die starke Belastung der eingebundenen prüfenden Institutionen, unter anderem wegen der Grundsteuerreform.

Die Fristverlängerung betrifft auch die Überbrückungshilfe III Plus und IV, deren Schlussrechnung erst ab Oktober 2022 möglich ist.

Weitere Informationen: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de




Wir verwenden nur technisch notwendige Cookies auf unserer Webseite.
Informationen zum Datenschutz beim AUMA finden Sie hier.