Das Programm gilt auch für Unternehmen der Messewirtschaft und startete am 10. Juli 2020. Die Antragstellung ist bis zum 31. August 2020 möglich. Die Beantragung ist ausschließlich über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer möglich. StB und WP müssen sich zunächst über ein zentrales Portal des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) registrieren. Dort können anschließend Anträge für das gesamte Bundesgebiet gestellt werden; auch das Hochladen der einzureichenden Unterlagen ist dort möglich. Das Portal wurde am 8. Juli 2020 freigeschaltet. Die Anträge werden dann an die in den Ländern zuständigen Stellen weitergeleitet, dort bearbeitet und auch von dort ausgezahlt.
Grundlage für die Überbrückungshilfe ist das neue Konjunkturpaket der Bundesregierung. Ausdrücklich gilt diese Unterstützung auch für Unternehmen, die mit der Veranstaltung von Messen zu tun haben, wie der AUMA – Verband der deutschen Messewirtschaft betont. Die Überbrückungshilfe soll den Unternehmen vor allem helfen, die Liquidität für die nächsten Monate zu sichern. Das Programm erstattet je nach Höhe des Umsatzeinbruchs in den Monaten April und Mai bestimmte Prozentsätze der nachgewiesenen Fixkosten wie Mieten und Pachten, Zinsaufwendungen, Kosten für Auszubildende und Personalaufwendungen, die nicht vom Kurzarbeitergeld erfasst sind. // 15.07.2020
Weitere Informationen: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
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