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11. Oktober 2022Recht

Energiesparen: Keine Leuchtreklame zwischen 22 und 6 Uhr

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat Ende September Änderungen der Energieeinspar-Verordnung bekannt gegeben. Der Betrieb von beleuchteten Werbeanlagen ist nicht, wie ursprünglich vorgesehen, zwischen 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages untersagt, sondern nur noch bis 6 Uhr morgens des Folgetages.

Das Bundeskabinett hat zum 1. September eine Reihe von kurzfristig wirksamen Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich erlassen. Ziel ist die Sicherung der Energieversorgung und die Umsetzung der Einsparvorgaben der Europäischen Union. Durch die Untersagung von leuchtenden Werbeanlagen innerhalb bestimmter Zeitfenster soll der Energieverbrauch im Gewerbe-, Handel und Dienstleistungssektor eingeschränkt werden.

Die Messewirtschaft hat bereits in der Vergangenheit Maßnahmen ergriffen, um den Energieverbrauch zu senken und Geschäftsprozesse energieeffizienter zu gestalten. Um in der Energiekrise einen wesentlichen Beitrag zu den erforderlichen Energieeinsparungen zu leisten, werden diese Anstrengungen momentan noch intensiviert. Die Nutzung von beleuchteten Werbeelementen in den Hallen und im Freigelände ist aber von essenzieller Bedeutung für ausstellende Unternehmen und Messeveranstalter. Der AUMA hatte dies gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium mehrfach nachdrücklich betont. Die Verkleinerung des Zeitfensters in der Energieeinspar-Änderungsverordnung (EnSiKuMaÄV) ist daher ein wichtiges Signal für die von Messeverboten und Einschränkungen in den vergangenen zwei Jahren bereits stark belastete Branche. // 11. Oktober 2022




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