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6. Juli 2020Messe­wirtschaft

Neue Corona-Überbrückungshilfe auch für Messe-Unternehmen


Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb in den letzten Monaten Corona-bedingt ganz oder teilweise schließen mussten, können jetzt auf eine neue Überbrückungshilfe des Bundes zurückgreifen. Dazu gibt es nun eine entsprechende Richtlinie des Bundeswirtschaftsministeriums im Rahmen des neuen Konjunkturpakets. Ausdrücklich gilt diese Unterstützung auch für Unternehmen, die mit der Veranstaltung von Messen zu tun haben, wie der AUMA – Verband der deutschen Messewirtschaft betont.

Die Überbrückungshilfe soll den Unternehmen vor allem helfen, die Liquidität für die nächsten Monate zu sichern. Das Programm erstattet je nach Höhe des Umsatzeinbruchs in den Monaten April und Mai bestimmte Prozentsätze der nachgewiesenen Fixkosten wie Mieten und Pachten, Zinsaufwendungen, Kosten für Auszubildende und Personalaufwendungen, die nicht vom Kurzarbeitergeld erfasst sind.

Anträge sind spätestens bis zum 31. August 2020 zu stellen. Die Durchführung des Unterstützungsprogramms liegt bei den Bundesländern.

Weitere Informationen:


Beantragung der Überbrückungshilfe ab 10. Juli 2020
Das Programm startet am 10. Juli und die Antragstellung ist bis zum 31. August 2020 möglich. Die Beantragung ist ausschließlich über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer möglich. StB und WP müssen sich zunächst über ein zentrales Portal des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) registrieren. Dort können anschließend Anträge für das gesamte Bundesgebiet gestellt werden; auch das Hochladen der einzureichenden Unterlagen wird dort möglich sein. Das Portal wird am 8. Juli freigeschaltet. Die Anträge werden dann an die in den Ländern zuständigen Stellen weitergeleitet, dort bearbeitet und auch von dort ausgezahlt.

 www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de





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