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17. Juni 2020Inter­national

Reiseverkehr innerhalb der Europäischen Union wieder erlaubt

Zum 15. Juni 2020 wurden in der Europäischen Union die Kontrollen an den Binnengrenzen aufgehoben. Damit besteht innerhalb der EU wieder die Möglichkeit des freien Reiseverkehrs.
Für Einreisen in die EU aus Drittstaaten liegen momentan noch bis zum 30. Juni 2020 Reisebeschränkungen vor. Die Bundesregierung prüft fortlaufend, inwieweit Gebiete als Risikogebiete einzustufen sind. China befindet sich aktuell nicht mehr in der vom RKI erstellten Liste der Staaten, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht. Die EU-Kommission hat auch bereits ein Konzept für die schrittweise Aufhebung der Beschränkungen nach diesem Datum vorgelegt. Dabei wird man sich am jeweiligen Infektionsgeschehen vor Ort orientieren. Grundvoraussetzung ist das Vorliegen einer ähnlichen epidemiologischen Situation wie in der EU. Außerdem muss das jeweilige Land über ausreichende Möglichkeiten zur Bekämpfung des Virus verfügen und seinerseits die Reisebeschränkungen in die EU aufgeheben.

Zurzeit laufen diesbezüglich Verhandlungen zwischen der EU und diversen Drittländern. Ein koordiniertes Verhalten der EU-Länder ist erforderlich, da sich Reisende, die in die EU einreisen, anschließend frei von einem Land in ein anderes bewegen können. Der AUMA steht hierzu im Kontakt mit dem Bundesinnenministerium; das Ergebnis der Verhandlungen wird demnach voraussichtlich in der letzten Juni-Woche bekanntgegeben. // 17.06.2020

Weitere Informationen: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_20_1035

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