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Urheberrecht: Zuschüsse bei Anmeldung von Schutzrechten

Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) können noch bis zum 16. Dezember 2022 Zuschüsse der Europäischen Kommission bei ihrer Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten erhalten. Dazu gehört die Eintragung von Produkten als Marke, Geschmacksmuster oder Patent. Das entsprechende Programm "Ideas Powered for Business“ hat die Förderung des geistigen Eigentums von KMUs zum Ziel. Voraussetzung für die Antragstellung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ist ein Firmensitz innerhalb der EU, die Erfüllung der offiziellen KMU-Definition der EU und eine vorherige Registrierung.

Die Zuschüsse werden in Form von zwei Arten von Gutscheinen gewährt, die miteinander kumuliert werden können. Für die Eintragung bestimmter Marken oder Geschmacksmuster oder einen IP-Scan kann ein Gutschein über bis zu 1.500 Euro beantragt werden. Für Patente gibt es einen Gutschein in Höhe von bis zu 750 Euro. Die Anzahl der Schutzrechte, für die ein Antrag gestellt wird, ist nicht begrenzt. Der Gesamtbetrag der Finanzhilfe ist aber auf einen Höchstbetrag von 2.250 Euro begrenzt. // 26. Oktober 2022

Weitere Informationen: https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/online-services/ideas-powered-for-business?gclid=EAIaIQobChMIppO4tvLN-gIVgoXVCh13cgxKEAAYASAAEgLWsvD_BwE




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