Die Regeln im Überblick:
- Bei der Einreise muss ein Nachweis über eine Impfung, Genesung oder Negativtest vorliegen.
- Als geimpft gelten nur Personen, die mit einem der fünf in Deutschland anerkannten Impfstoffe vollständig geimpft wurden.
- Eine Einreise ist auch aus Nicht-EU-Staaten möglich
Die Bundesregierung qualifiziert keine Länder mehr als Corona-Risikogebiet (s.a.
Informationen des Robert-Koch-Instituts), damit sind auch die Qurantäne- und Registrierungspflichten hinfällig geworden.
Weltweit gibt es aus deutsche Sicht keine Corona-Risikogebiete mehr.
Impfnachweis, Genesenennachweis oder Negativtest bei Einreise Pflicht
Bei der Einreise nach Deutschland muss ein negatives Testergebnis, ein Impfnachweis oder ein Genesenennachweis vorliegen.
Die Liste der Impfstoffe und erforderlichen Impfdosen, die zu einem Geimpft-Status führen, ist hier erhältlich. Anerkannte Impfstoffe sind bisher: Johnson&Johnson, Moderna, Oxford/AstraZeneca, Pfizer/BioNTech und Novavax. Hier sind jeweils zwei Impfdosen erforderlich. Nicht anerkannt sind hingegen die Impfstoffe Sinovac, Sinopharm und Sputnik.
Bei Vorlage eines Negativtests werden grundsätzlich Verfahren der Nukleinsäureamplifikationstechnik (PCR, LAMP, TMA) und Antigentests zum direkten Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 anerkannt. Antikörper-Tests werden nicht als Testnachweis anerkannt. Der Testnachweis darf höchstens 48 Stunden alt sein.
Der Impf- und auch der Testnachweis können in digitaler oder Papier-Form in deutscher, englischer, spanischer, italienischer oder französischer Sprache erbracht werden.
s.a. FAQ des Bundesgesundheitsministeriums
Auch Einreise aus Nicht-EU-Staaten möglich
Die Einreise von Messeteilnehmenden ist auch aus Drittstaaten außerhalb der EU möglich.
Denn es gelten keine Einreisebeschränkungen für:
- vollständig Geimpfte
- für Einreisen, anlässlich von Messen
Da Messeteilnehmer Geschäftsreisende mit wichtigem Grund sind, sind Messereisen immer zwingend notwendig, so dass auch ungeimpfte Messeteilnehmer aus Nicht-EU-Staaten einreisen können. (s.a. Abschnitt III. Nr. 11 Communication of the Commission COM(2020) 686) Sie müssen bei der Visumbeantragung bzw. der Einreise nach Deutschland ihre Teilnahme an der Messe nachweisen:
- Mitarbeitende von ausstellenden Unternehmen müssen eine Bestätigung des Messeveranstalters über ihre Messeteilnahme vorlegen.
- Messebesucherinnen und Besucher müssen ihre Eintrittskarte zur Messe und zusätzlich eine Terminvereinbarung für einen Geschäftstermin mit mindestens einem Aussteller am Ort auf der Messe vorlegen.
Auch ungeimpfte Messeteilnehmer können einreisen.
Geschäftsvisa sind nach wie vor notwendig
Bürgerinnen und Bürger aus visumpflichtigen Ländern, die nach Deutschland einreisen, um eine Messe zu besuchen oder auf einer Messe auszustellen, benötigen nach wie vor ein Geschäftsreisevisum. Dabei sind Mitarbeitende von ausstellenden Unternehmen von der Visumgebühr befreit.
Weitere Informationen zum Thema Messevisa
Deutsche Messen sind international
Der besondere Wettbewerbsvorteil deutscher Messen ist ihre Internationalität: Messen holen die Weltmärkte nach Deutschland. Rund 60% der jährlich rund 180.000 ausstellenden Unternehmen kommen aus dem Ausland, ein Drittel davon aus Ländern außerhalb Europas. Von den 10 Mio. Besuchern reisen fast 30% aus dem Ausland an. Offene Grenzen und ein möglichst reibungsloser internationaler Reiseverkehr sind daher für die deutschen Messen von essentieller Bedeutung. Durch die Corona-Pandemie ist der internationale Reiseverkehr teilweise eingeschränkt. Daher müssen sich Messeteilnehmende aus dem Ausland vor ihrer Reise genau über die Einreisebedingungen informieren.
Messeteilnehmer aus Nicht-EU-Ländern haben eine hohe Bedeutung für den Messeplatz Deutschland.
Aufgrund der dynamischen Infektions- und damit auch Rechtslage sollten sich Messeteilnehmende vor dem Reiseantritt immer über die aktuell für sie konkret geltenden Regelungen informieren. Die Informationen sollen als Service des AUMA nur erste Hinweise geben und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Trotz der Erstellung mit größtmöglicher Sorgfalt, wird keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen.