Höhere Schwellenwerte, verschobene Fristen und gestraffte Standards
Die Vorschläge der EU-Kommission aus dem sogenannten ersten Omnibus-Paket zielen darauf ab, die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Lieferketten-Richtlinie CSDDD sowie die EU-Taxonomie zu vereinfachen. Dazu gehören eine zeitliche Verschiebung der erstmaligen Offenlegung, die Einschränkung des Anwenderkreises und Reduktion des Berichtsumfangs. Zum Beispiel sollen künftig nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und entweder einem Jahresumsatz ab 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme ab 25 Millionen Euro nach der CSRD berichten müssen. Außerdem soll nach dem „Stop-the-clock“-Prinzip die CSRD für viele Unternehmen zwei Jahre später, im Jahr 2028 für das Geschäftsjahr 2027, erstmals greifen.
Die neuen EU-Vorschläge bringen für die deutsche Messewirtschaft jedoch viele Fragen mit sich. Neben konkreten inhaltlichen Anpassungen geht es um den Zeitpunkt der Verabschiedung - sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Nach dem aktuellen Plan der EU-Kommission soll die zeitliche Verschiebung der Berichtspflichten bis Ende 2025 und die überarbeiteten Standards binnen 12 Monaten nach der Verabschiedung der Änderungsrichtlinien in nationales Recht umgesetzt werden. Während die "Stop-the-Clock"-Novelle aktuell im Prioritätsverfahren im Europäischen Parlament und Rat behandelt wird, bleibt eine baldige Einigung zum inhaltlichen Teil weiter offen. Aufgrund des vorzeitigen Endes der Bundesregierung konnte die bereits in vielen EU-Ländern umgesetzte CSRD in den vergangenen Monaten in deutsches Recht nicht überführt werden.
Klarheit und Rechtssicherheit schaffen
"Verhältnismäßigkeit und Praxistauglichkeit der Regulatorik sind wesentliche Faktoren für unternehmerischen Erfolg. Es ist gut, dass die EU ihren Kurs auf die Vereinfachung und Harmonisierung der Berichtspflichten und damit eine Entlastung der Wirtschaft gesetzt hat. Die entstandene Ungewissheit bringt zugleich Risiken, insbesondere für Unternehmen, die am ESG-Reporting bereits arbeiten, in Ressourcen und Lösungen investieren, um Compliance sicherzustellen. Die deutsche Messewirtschaft erwartet, dass für Unternehmen schnellstmöglich Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen werden. Das betrifft die Gesetzgebung sowohl in Brüssel als auch in Berlin", sagt Jörn Holtmeier, Geschäftsführer des Verbands der deutschen Messewirtschaft AUMA.
Ein wichtiger Bestandteil der angekündigten Änderungen ist die Verankerung eines Standards für freiwillige Berichterstattung (VSME). Als eine Art Schutzschild soll dieser nachhaltigkeitsbezogene Anfragen seitens der Geschäftspartner begrenzen. “Die Eindämmung des Kaskadeneffekts innerhalb der Lieferkette ist zweifelsohne seit längerem fällig. Wichtig ist auch die Akzeptanz des freiwilligen Standards durch Banken und Versicherungen. Dann kann dieser gerade kleineren Unternehmen einen echten Mehrwert bringen", erläutert Holtmeier.
Im Vorfeld der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar hatte der AUMA „Sieben Forderungen der deutschen Messewirtschaft an die nächste Bundesregierung“ formuliert. Dazu gehört eine praxisnahe Gestaltung der Berichtspflichten, die eine signifikante Reduzierung des Reporting-Umfangs sowie eine bürokratiearme Umsetzung beinhaltet.