Messeveranstalter erstellen zur Aufteilung der für eine Veranstaltung zur Verfügung stehenden Hallen- oder Freigeländefläche eine Aufplanung. Sie teilt den Ausstellern den Standort ihrer Messepräsenz zu, gemäß der von ihnen beauftragten Standgröße und des Standtyps (Reihen-, Eckstand etc.). Wesentliches Kriterium ist dabei die Zugehörigkeit der Produkte bzw. Leistungen des Ausstellers zu bestimmten Branchensegmenten, da die meisten Messen thematisch gegliedert sind. Abweichungen von den Platzierungswünschen der Aussteller sind dabei nicht ausgeschlossen. Außerdem bei der Aufplanung zu berücksichtigen sind Flächen für Sonderschauen, Foren, Bühnen, Gastronomieflächen etc., aber auch die Mindestbreite von Gängen sowie Fluchtwege entsprechend der geltenden Sicherheitsbestimmungen.
→ Ausstellungsfläche → Sicherheit →Versammlungsstättenverordnung
Lexikon
Der AUMA – Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. vertritt als Verband der deutschen Messewirtschaft die Interessen der Aussteller, Veranstalter und Besucher sowie der Dienstleister von Messen. Er wurde 1907 in Berlin als damalige Ständige Ausstellungskommission für die deutsche Industrie gegründet. Aufgaben des AUMA sind unter anderem die Interessenvertretung der Messewirtschaft gegenüber der Legislative und Exekutive auf Bundes- und Landesebene, z.B. bei den Themen Absatz- und Exportförderung, Nachhaltigkeit, aber auch bei steuerlichen, bau- und arbeitsrechtlichen Themen. Informationen und Beratung von Messe-Interessenten, Koordinierung der Auslandsmesseaktivitäten der deutschen Wirtschaft, Dachmarketing für den Messeplatz Deutschland und das Medium Messe, Engagement für Messeforschung sowie Aus- und Weiterbildung im Institut der Deutschen Messewirtschaft. Der AUMA informiert die Fachöffentlichkeit zu Themen der Messewirtschaft, Forschung, Lobbyarbeit und EU-Themen. Dazu kommen Veranstaltungen für die gesamte Branche als Dialog zwischen Messewirtschaft, Politik, Verbänden und Medien sowie Fachveranstaltungen für die Mitglieder.
→ Verbände
Gemäß seiner Satzung vertritt der AUMA als Dachverband der deutschen Messewirtschaft u.a. die Interessen der in- und ausländischen Aussteller auf dem Messeplatz Deutschland. Die Aussteller der deutschen Messen und Ausstellungen leisten daher abhängig von der Größe der Standfläche einen Beitrag für die Tätigkeit des AUMA. Die Verbandsarbeit des AUMA kommt Ausstellern durch die Bereitstellung von Dienstleistungen zugute. Dazu gehören kostenlose Information und Beratung rund um Messebeteiligungen, insbesondere durch die Online-Messedatenbank, die Schaffung von Markttransparenz, Interessenvertretung und Lobbyarbeit auf Landes- und Bundesebene sowie auf europäischer und internationaler Ebene. Mit seinem Institut der Deutschen Messewirtschaft vergibt der AUMA Forschungsaufträge und unterstützt die wissenschaftliche Forschung an Hochschulen und die Aus- und Weiterbildung für die Branche. Außerdem koordiniert der AUMA die Auswahl von Messen im Rahmen von Programmen, mit denen die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie sowie Ernährung und Landwirtschaft Aussteller auf Auslandsmessen unterstützen. Ferner informiert er Aussteller über Förderprogramme auf Landes- und EU-Ebene für Messeauftritte im In- und Ausland. Darüber hinaus wirkt der AUMA bei dem Förderprogramm des Bundes für junge, innovative Unternehmen auf deutschen Messen mit.
→ AUMA → Auslandsmesseprogramme → Inlandsmesseprogramme → Messemarkttransparenz → Messetransparenz
In der Regel kommen bei Messen der AUMA-Kategorie international über 50% der Besucher aus mindestens 100 km Entfernung und über 20% aus mindestens 300 km Entfernung. Sie haben außerdem einen Auslands-Ausstelleranteil von mindestens 10% und mindestens 20 ausländische Aussteller und einen Anteil von mindestens 5% Auslandsfachbesuchern und mindestens 100 Auslandsfachbesucher.
→ AUMA-Klassifizierung
In der Regel kommen bei Messen der AUMA-Kategorie national über 50% der Besucher aus mindestens 100 km Entfernung und über 20% aus mindestens 300 km Entfernung.
→ AUMA-Klassifizierung
Messen der AUMA-Kategorie neu werden dann in die AUMA Messedatenbank aufgenommen, wenn die Veranstalter zum Mitgliederkreis von AUMA, FAMA oder FKM gehören und für die Messen der AUMA-Aussteller-Beitrag erhoben wird. Angezeigt werden neue Messen für das laufende und folgende Jahre. Nach Durchführung der Messen prüft der AUMA anhand der vorliegenden Kennzahlen, ob und wenn ja, in welche Kategorie die Messe aufgenommen werden kann.
→ AUMA-Klassifizierung
Bei Messen der AUMA-Kategorie regional kommen in der Regel deutlich über 50% der Besucher aus unter 100 km Entfernung. Sie decken ein Angebot ab, das auch über die jeweilige Region hinausgehen kann.
→ AUMA-Klassifizierung
In die Medien des AUMA werden nur solche Inlandsmessen aufgenommen, die zuvor vom AUMA klassifiziert wurden. Die Einstufung der Messen erfolgt vorrangig anhand des Besuchereinzugsgebiets. Die Messen haben eine Mindestgröße von 500 m² und erheben den AUMA-Aussteller-Beitrag. Alle Messen werden mit vollständigen Statistiken (Aussteller-, Flächen-, Besucherzahlen) veröffentlicht.
→ AUMA-Kategorie international → AUMA-Kategorie national → AUMA-Kategorie neu → AUMA-Kategorie regional
In Deutschland gibt es Auslandsmesseprogramme des Bundes und der Bundesländer.
- Auslandsmesseprogramm des Bundes (AMP):
Damit ermöglichen das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Firmen aus Deutschland die Teilnahme an ausgewählten Messen im Ausland zu günstigen Bedingungen. Zielgruppe der Programme sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Zur Auswahl geeigneter Messen koordiniert der AUMA die Interessen der deutschen exportorientierten Verbände. Die Messen, bei denen eine Beteiligung des Bundes durchgeführt wird, werden im Auslandsmesseprogramm des Bundes (AMP) zusammengefasst und vom AUMA im Internet veröffentlicht, gekennzeichnet durch das Kürzel AMP.
- Auslandsmesseprogramme der Bundesländer:
Ergänzend zum Auslandsmesseprogramm des Bundes bieten die Bundesländer exportinteressierten Firmen Unterstützung an. Voraussetzung für die Unterstützung ist, dass das Unternehmen seinen Sitz im entsprechenden Bundesland hat. Außerdem sind die Programme überwiegend zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) konzipiert. Die Höhe der Haushaltsmittel ist in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich, ebenso wie die Richtlinien für die Begleitung der Firmen und die Auswahl der Messen, die weitgehend durch die Struktur der heimischen Industrie beeinflusst wird. In der AUMA-Datenbank tragen förderfähige Messen dieser Programme das Kürzel LPA.
-> Gemeinschaftsstand -> Inlandsmesseprogramme
Ein Aussteller ist ein Unternehmen, eine Organisation oder Einzelperson, die vom Messeveranstalter auf einer Aussteller-Standfläche zugelassen ist und dort mit anwesendem Personal Produkte, Dienstleistungen und/oder Rechte präsentiert bzw. verbreitet. Ein Aussteller kann als Hauptaussteller oder Mitaussteller, etwa im Rahmen einer Gemeinschaftsbeteiligung, auftreten. Die Aussteller-Eigenschaft wird durch die Zulassung des Veranstalters nachgewiesen.
-> FKM -> Hauptaussteller -> Mitaussteller -> Zusätzlich vertretenes Unternehmen
Im Ausstellerhandbuch vermittelt der Veranstalter Ausstellern die Informationen, die sie für ihre Messeteilnahme benötigen. Dazu gehören Kontaktadressen, Fristen und Termine, Hinweise zum organisatorischen Ablauf und zum Standbau, Sicherheitsauflagen, Formulare und Serviceangebote des Veranstalters.
-> Teilnahmebedingungen
Die Aussteller-Standfläche bezeichnet eine Grundfläche innerhalb und/oder außerhalb einer Halle, die der Veranstalter einem oder mehreren Ausstellern zur vertraglichen Nutzung im Rahmen einer Messe überlässt. Diese kann ebenerdig oder auf Geschossebenen sein.
-> FKM
Die Struktur der Ausstellerschaft auf einer Messe ist wichtig für die Messeauswahl durch Besucher und für zukünftige Aussteller. Kriterien sind z.B. die Ausstellernationalität, Unternehmensgröße, Branchenzuordnung etc. der vertretenen Unternehmen. Informationen dazu stellen die Veranstaltern bereit. Daten zur Ausstellernationalität sind in der Messedatenbank des AUMA zu finden.
-> Aussteller -> FKM
Der Vertrag zwischen Aussteller und Veranstalter ist ein gemischter Vertrag, der zahlreiche Dienstleistungen des Veranstalters umfasst. Hierzu gehören in der Regel neben der Überlassung von Standflächen, die technische Versorgung der Stände mit Strom, Gas, Wasser, Telefon und Internetzugang. Häufig übernehmen Veranstalter auch die Planung, die Gestaltung, den Auf- und Abbau sowie die Reinigung von Messeständen und überlassen dem Aussteller Standbauteile und Einrichtungsgegenstände. Ferner kann der Vertrag beinhalten, dass der Veranstalter für eine Standbetreuung und Standbewachung sorgt. Schließlich sorgt der Veranstalter mit einem zielgruppenspezifischen Besuchermarketing, Werbemaßnahmen und Messekatalogen dafür, dass potentielle Kunden und Anbieter effizient zueinander finden. Inhalt des Vertrages sind regelmäßig die allgemeinen und besonderen Teilnahmebedingungen sowie technische Richtlinien. In der Regel sehen die AGB der Veranstalter vor, dass der Ausstellervertrag mit der Zusendung der Ausstellerzulassung zustande kommt.
-> Ausstellerzulassung -> Teilnahmebedingungen
Liste der auf einer Messe vertretenen Aussteller, die digital oder gedruckt vorliegen kann.
-> Katalog
Wichtige statistische Kennzahl einer Messe. Die Ausstellerzahl setzt sich aus der Anzahl von Haupt- und Mitausstellern zusammen.
-> FKM
Mit der Ausstellerzulassung bestätigt der Veranstalter dem Aussteller, dass er an der Messe teilnehmen kann. Regelmäßig erfolgt gleichzeitig auch eine konkrete Standplatzzuweisung. Hat der Veranstalter die Messe oder Ausstellung gem. § 69 GewO (Gewerbeordnung) festsetzen lassen, besteht grundsätzlich für jedes Unternehmen, das zum Ausstellerkreis der Veranstaltung gehört, ein Zulassungsanspruch gem. § 70 GewO. Allerdings kann der Veranstalter aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, einzelne Aussteller ausschließen.
-> Ausstellung -> Festsetzung -> Messe
Definition aus der Gewerbeordnung § 65: "Eine Ausstellung ist eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern ein repräsentatives Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete ausstellt und vertreibt oder über dieses Angebot zum Zweck der Absatzförderung informiert." Erfüllt eine Veranstaltung diese Voraussetzungen, kann sie von der zuständigen Behörde als Ausstellung festgesetzt werden. In der Praxis werden Ausstellungen auch als Messen bezeichnet.
-> Festsetzung -> Messe
-> Messebau
Link kopierenWichtige statistische Kennzahl einer Messe. Ausstellungsflächen können in Brutto- oder Nettoausstellungsflächen angegeben werden. Die Nettoausstellungsfläche setzt sich aus der Summe der Ausstellerstandfläche und Sonderschauflächen zusammen. Die Bruttofläche bezieht zusätzlich auch Verkehrs- und Serviceflächen ein.
-> FKM
Für viele Messen in Deutschland kann eine sog. Ausstellungspriorität bei der Anmeldung von Gebrauchsmustern, Marken und eingetragenen Designs beansprucht werden. Meldet ein Aussteller nach einer solchen Messe gewerbliche Schutzrechte an einem von ihm gezeigten Exponat beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) an, gilt der erste Messetag als Anmeldetag, der die Schutzrechte begründet. Hierfür muss dem DPMA zusammen mit den Anmeldeunterlagen eine von der Messeleitung bei Messebeginn angefertigte Ausstellungsbescheinigung übermittelt werden. Voraussetzung ist außerdem, dass die Anmeldung der Schutzrechte innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Zurschaustellung erfolgt. Die betreffenden Messen werden regelmäßig im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.