Deutsche Industrieausstellungen / TECHNOGERMA (1954 – 1999). Anfang der 1950er Jahre entstand im Zusammenwirken von Wirtschaft und Bundesregierung die Idee, dass sich die deutsche Industrie auf einzelnen Auslandsmärkten mit hohem Exportpotential, aber wenig geeigneten Messen, mit eigenen Präsentationen vorstellen sollte. Dies war der Beginn einer Serie von eindrucksvollen nationalen Präsentationen in aller Welt, von Mexiko bis Indonesien. Ziel der "Deutschen Industrieausstellungen" war es, die Leistungsfähigkeit der deutschen Industrie in diesen Ländern mit einem hochwertigen, auf das Land zugeschnittenen Querschnitt deutscher Produkte zu demonstrieren.
-> KONSUGERMA
Lexikon
Die Teilnahmebedingungen der Messeveranstalter regeln die Rechte und Pflichten von Aussteller und Veranstalter, um einen reibungslosen Ablauf und erfolgreiche Messedurchführung zu gewährleisten. Will ein Aussteller an der Messe teilnehmen, muss er einen Antrag auf Zulassung stellen, mit dem er gleichzeitig die Teilnahmebedingungen akzeptiert. Erst wenn ihm die Entscheidung des Veranstalters über die Zulassung, die regelmäßig auch die schriftliche Standbestätigung enthält, zugeht, kommt der Vertrag zustande. Neben den allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten in der Regel auch noch besondere Teilnahmebedingungen für die jeweilige Veranstaltung sowie technische Richtlinien.
-> Ausstellerzulassung
AUMA Toolbox, Online-Plattform für Aussteller mit Tipps zur Messebeteiligung und Anbindung der AUMA-Messedatenbank. Bestandteile sind MesseNutzenCheck (MNC), Lernvideos und Login-Funktion, damit Nutzer ihre Daten speichern können. Die überwiegenden Inhalte der AUMA Toolbox werden in Deutsch und Englisch angeboten, der MNC zusätzlich in Spanisch und Französisch.
-> MesseNutzenCheck