Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeitsregulatorik: Ausblick 2026

Bild vom Deutschen Bundestag mit EU- und Deutschlandfahnen

Der regulatorische Höhepunkt des vergangenen Jahres fiel auf Dezember. Kurz vor Weihnachten einigten sich die europäischen Ko-Gesetzgeber im sogenannten Omnibus-I-Paket auf den Adressatenkreis der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Zudem verschob Brüssel die Entwaldungsverordnung (EUDR) kurz vor Anwendungsbeginn erneut um ein Jahr. Einen Meilenstein bei der Umsetzung der europäischen Richtlinien in Deutschland markierte die Novellierung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das künftig Umweltaussagen und -siegel strenger regeln wird.

Auch 2026 bleibt die nachhaltigkeitsbezogene Regulatorik inhaltsreich. Das sind wichtige Themen, die die Messeakteure im Bereich Nachhaltigkeit im neuen Jahr beschäftigen werden.
 

EU-Ebene

  • Entwaldungsfreie Lieferketten: EUDR
    Nach einem kurzfristigen Beschluss in Brüssel wurde der Anwendungsbeginn für Unternehmen erneut um ein Jahr – auf Ende 2026 – verschoben und der Betroffenenkreis präzisiert. Nun soll die EU-Kommission bis Ende April einen Bericht zur Zweckmäßigkeit weiterer Vereinfachungen vorlegen. Mit Blick auf Bereiche Standbau und Catering ist die EUDR auch für Messeakteure relevant.
     
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung: ESRS und VSME
    Die von der EFRAG überarbeiteten europäischen Standards für berichtspflichtige Unternehmen (ESRS) werden derzeit von der EU-Kommission geprüft und müssen anschließend von weiteren Institutionen bestätigt werden. Die rechtliche Verankerung der Entwürfe wird für den Sommer erwartet. Anschließend soll der Standard für freiwillige Berichterstattung (VSME) erneut geprüft und per delegiertem Rechtsakt verankert werden.
     
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung: EU-Taxonomie 
    Anfang 2026 ist ein neuer delegierter Rechtsakt erschienen, der erste gezielte Vereinfachungen der EU-Taxonomie einführt, darunter die finanzielle Wesentlichkeitsschwelle für die KPI-Offenlegung. Im Parallelprozess zum Omnibus wurde eine umfassende Revision angekündigt – neben einer KMU-Tauglichkeit geht es um eine Vereinfachung der technischen Bewertungskriterien (für die Taxonomiekonformität) sowie um eine Erweiterung des Katalogs der Wirtschaftstätigkeiten (Taxonomiefähigkeit).
     
  • Auftragsvergabe: Public Procurement Act
    Für Mitte 2026 ist die Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge geplant. Diese legen unter anderem fest, inwieweit soziale und ökologische Kriterien berücksichtigt werden sollen. Das Europäische Parlament empfahl vor wenigen Monaten bereits, bei der Auftragsvergabe auf Lebenszykluskosten, soziale Standards und die Einhaltung von Tarifverträgen zu achten.
     

Nationale Umsetzung und Gesetzgebung

  • Nachhaltigkeitsberichterstattung: Umsetzung der CSRD
    Die abschließende Lesung des Regierungsentwurfs über die Umsetzung der CSRD wird kommende Wochen erwartet. Die Verschiebung der Berichtspflichten aus der sogenannten Stop-the-Clock-Richtlinie sind dabei in dem Entwurf bereits enthalten. Die jüngsten Änderungen auf EU-Ebene bezüglich Inhalt sowie der neuen Schwellenwerte für das Reporting gemäß der CSRD und CSDDD müssen – voraussichtlich in einem sich anschließenden Gesetzgebungsverfahren – ebenfalls in deutsches Recht überführt werden.
     
  • Nachhaltiges Bauen: Umsetzung der EPBD
    Die europäische Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) muss bis 29. Mai in nationales Recht umgesetzt werden, voraussichtlich primär über die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Die Richtlinie enthält strengere Vorgaben zur Energieeffizienz, den schrittweisen Übergang zu Nullemissionsgebäuden für Neu- und Bestandsbauten sowie die Offenlegung von Lebenszyklusemissionen.
     
  • Kreislaufwirtschaftsstrategie und Gewerbeabfallverordnung
    Das Aktionsprogramm zur Umsetzung der vor einem Jahr beschlossenen nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie – u.a. mit den Fokusthemen digitaler Produktpass, nachhaltiges Bauen und zirkuläre öffentliche Beschaffung – steht kurz vor der Verabschiedung durch die Bundesregierung. Der Beschluss der Novelle der Gewerbeabfallverordnung, die eine strengere Abfalltrennung, Kontrollen und höhere Recyclingquoten vorsieht und im Juli 2026 in Kraft treten soll, steht noch aus.

 

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