Recht

Einreise nach Großbritannien ab April nur mit Einreisegenehmigung ETA

Ab dem 2. April 2025 benötigen Reisende aus Deutschland und allen anderen EU-Staaten, die für Großbritannien kein Visum benötigen, zusätzlich zu einem gültigen Reisepass eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA). Die Registrierung für das ETA-Programm ist seit dem 5. März 2025 über das offizielle Online-Portal freigeschaltet.

Wer benötigt eine ETA?

Die ETA ist für alle Reisenden – einschließlich Kinder – erforderlich, unabhängig davon, ob sie per Flugzeug, Fähre oder auf anderem Weg einreisen. Eine Ausnahme gilt lediglich für Flugreisende, die sich im Transit befinden und den Sicherheitsbereich des Flughafens nicht verlassen.

So funktioniert die Beantragung

Die ETA kann ausschließlich online über das offizielle Regierungsportal oder die ETA-App (verfügbar im App Store und bei Google Play) beantragt werden. Dafür sind folgende Schritte notwendig:

  • Eingabe persönlicher Daten
  • Hochladen eines Fotos der Reisepass-Seite mit den persönlichen Daten (Foto muss scharf sein und alle vier Ecken der Seite zeigen)
  • Zusätzliches digitales Foto des Antragstellers

Ob die Registrierung auch auf Deutsch möglich sein wird, ist derzeit unklar. Bislang ist das Verfahren für Nicht-EU-Bürger nur auf Englisch verfügbar.

Kosten

Die Bearbeitung der ETA kostet 10 Pfund (ca. 11,80 Euro) und kann am einfachsten per Kreditkarte bezahlt werden. Reisebüros können den Antrag für ihre Kunden übernehmen, wobei zusätzliche Gebühren anfallen können.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitung eines Antrags kann bis zu 72 Stunden dauern, daher wird eine rechtzeitige Beantragung empfohlen. Die Genehmigung wird per E-Mail zugestellt und ist für zwei Jahre gültig. Während dieser Zeit kann sie für mehrere Reisen nach England, Schottland, Wales und Nordirland genutzt werden.

Weitere Informationen sind im offiziellen ETA-Leitfaden der britischen Regierung zu finden.

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