In einer Welt, die von digitalen Interaktionen geprägt ist, hat die Künstliche Intelligenz das Potenzial, die Art und Weise, wie wir kommunizieren, grundlegend zu verändern. Besonders im Bereich Social Media eröffnet KI neue Horizonte, die sowohl faszinierend als auch herausfordernd sind.
In Sekundenschnelle Millionen von Daten analysieren und daraus wertvolle Erkenntnisse gewinnen. Genau das ermöglicht KI in Social Media. Durch die Analyse von Nutzerverhalten ist es möglich, Zielgruppen besser zu verstehen und maßgeschneiderte Marketingstrategien zu entwickeln. Die Vorstellung, dass Maschinen kreativ sein können, mag zunächst befremdlich wirken. Doch KI beweist das Gegenteil. Sie kann Texte, Bilder und Videos automatisch generieren und dabei erstaunlich kreative Ergebnisse liefern. Das spart nicht nur Zeit und Ressourcen, sondern ermöglicht auch eine skalierbare Content-Produktion, die den individuellen Bedürfnissen der Nutzer gerecht wird. Solch künstlich generierte Inhalte sind jedoch mit Vorsicht zu genießen, denn rechtliche Rahmenbedingungen müssen natürlich auch hier eingehalten werden.
Doch wo Licht ist, da ist auch Schatten. Die Nutzung von KI bringt rechtliche Herausforderungen mit sich, die nicht ignoriert werden dürfen.
- Haftung: Auch wenn Inhalte von KI generiert werden, bleibt die Verantwortung für die Inhalte beim Unternehmen. Falsche oder irreführende Informationen können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
- Urheberrecht: Wenn KI-generierte Bilder und Texte einem bestehenden urheberrechtlich geschützten Werk ähneln, kann eine Urheberrechtsverletzung vorliegen.
- Datenschutz: Der Umgang mit personenbezogenen Daten insbesondere bei der Nutzung von KI erfordert besondere Sorgfalt. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die Datenschutzgesetze einhalten und z.B. beim Prompten personenbezogene Daten nur mit einer entsprechenden Erlaubnis verwendet werden.
Mit dem Inkrafttreten der EU-KI-Verordnung im August 2024 wurden neue Regelungen eingeführt, die speziell die Nutzung von KI betreffen. So müssen Deepfakes klar als solche gekennzeichnet werden, und bei jeder Interaktion von KI mit Menschen - etwa bei der Nutzung von Chatbots - muss der künstliche Charakter offengelegt werden.
Der AUMA hat das Thema KI-Einsatz in Social Media im AUMA MesseForum Social Media am 30. September in den Fokus genommen und mit den Mitgliedern diskutiert. Auch bei den am 6. und 7. November anstehenden AUMA MesseForum Compliance und AUMA MesseForum Datenschutz wird der Einsatz von KI in der Messewirtschaft - hier unter dem Gesichtspunkt der rechtlichen Rahmenbedingungen - thematisiert werden.