Wichtiges Signal für den Messeplatz Deutschland
Die Bundesregierung will die Luftverkehrsteuer wie im Koalitionsvertrag angekündigt senken. In Kraft treten soll die Neuregelung kommenden Juli. Die Absenkung der Luftverkehrsteuer reduziert die Kosten für Geschäftsreisende und stärkt damit die Erreichbarkeit deutscher Messeplätze.
Im Gesetzentwurf vorgesehen sind Steuersätze von 13,03 Euro für Kurzstrecken, 33,01 Euro für Mittelstrecken und 59,43 Euro für Langstrecken. Aktuell liegen die jeweiligen Sätze bei 15,53 Euro, 39,34 Euro und 70,83 Euro. Die Absenkung entspricht damit rund 16 Prozent. Der Entwurf setzt die politische Linie um, die Erhöhung der Luftverkehrsteuer vom 1. Mai 2024 wieder zurückzunehmen.
Eine leistungsfähige Luftverkehrsanbindung ist ein zentraler Standortfaktor für den Messeplatz Deutschland: Rund ein Viertel der internationalen Messegäste reist mit dem Flugzeug an. Gleichzeitig liegen die Sitzplatzkapazitäten ab deutschen Flughäfen weiterhin unter Vor-Corona-Niveau (89 Prozent im Vergleich zu 2019), während das übrige Europa bereits bei 108 Prozent liegt. Das ist ein Wettbewerbsnachteil, den staatlich induzierte Standortkosten in den vergangenen Jahren verstärkt haben.
Internationale Wettbewerbsfähigkeit im Luftverkehr ist eine Voraussetzung, damit Messen in Deutschland weiterhin ihre Rolle als Sprungbrett für den deutschen Mittelstand erfüllen können. Der AUMA begrüßt daher dieses Gesetzesvorhaben und wird das parlamentarische Verfahren aufmerksam verfolgen.


