Interview

„Umweltfreundlich‘ reicht künftig nicht mehr“

Die neuen EU-Regeln für Nachhaltigkeitsaussagen stellen auch die deutsche Messewirtschaft vor Herausforderung. Im Interview mit Rechtsanwältin Silvia Bauermeister  erklärt Expertin Dr. Katja Middelhoff, warum pauschale Begriffe verschwinden, welche Nachweise künftig erforderlich sind – und was das für die Messekommunikation bedeutet. Middelhoff war zuvor Gast im AUMA-Mitglieder-Webinar zu dem Thema.  

 

Bald gelten deutlich strengere gesetzliche Vorgaben für Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel. Worum geht es dabei konkret?

Es geht um die Regelungen der EU-Richtlinie 2024/825 gegen Greenwashing, die ab dem 27. September 2026 in den EU-Mitgliedstaaten angewendet werden müssen. Ab dann sind unter anderem allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „energieeffizient“ verboten, sofern keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachgewiesen wird oder die allgemeinen Aussagen auf demselben Medium klar und in hervorgehobener Weise konkretisiert werden. Produkt- und dienstleistungsbezogene Klimaneutralitäts-Angaben, wie zum Beispiel „klimaneutral“, die sich auf eine Kompensation von Emissionen außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette stützen, sind untersagt.

Nachhaltigkeitssiegel dürfen nur verwendet werden, wenn sie auf einem anerkannten Zertifizierungssystem oder staatlicher Festlegung beruhen. Zudem dürfen Umweltaussagen zum gesamten Produkt oder Unternehmen nicht getroffen werden, wenn sie sich tatsächlich nur auf einen einzelnen Aspekt des Produktes oder der Geschäftstätigkeit beziehen. Statt von einem “nachhaltigen Event“ muss dann zum Beispiel von einem ein Event, das zu 100 Prozent mit Ökostrom betrieben wird, ein Bio-Catering mit regionalen und saisonalen Produkten anbietet und ein Anreise-Konzept mit der Bahn integriert, gesprochen und diese Aussagen konkret belegt werden. Die neuen Regelungen gelten grundsätzlich. für die sogenannte B2C-Kommunikation. Reine B2B-Kommunikation ist zwar nicht erfasst. Hier gelten jedoch die allgemeinen Verbots-Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, mit der Folge, dass die Verbote der EU-Richtlinie hier regelmäßig mittelbar Anwendung finden. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen etwa als Teil des Lageberichts im Jahresfinanzbericht fällt hingegen in der Regel nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie.

Warum diese neuen Regeln?

Die Richtlinie schützt Verbraucher effektiv vor irreführenden Umweltaussagen und Greenwashing. Dadurch bekommt die Nachhaltigkeitskommunikation mehr Glaubwürdigkeit. Durch klare, verlässliche Informationen entstehen faire Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen. Echte Nachhaltigkeitsleistungen werden besser sichtbar, was zu mehr ökologisch nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen am Markt führen kann. Dies verringert negative Umweltauswirkungen und stärkt gleichzeitig das Vertrauen der Verbraucher in Umweltwerbung.

Welche Auswirkungen haben die neuen Anforderungen auf Kommunikation und Marketing?

Unternehmen müssen Umweltaussagen künftig belegen und spezifizieren. Vage Begriffe beziehungsweise allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich“ sind ohne Nachweise verboten. Nachhaltigkeitssiegel erfordern anerkannte Zertifizierungssysteme. Produkt- und dienstleistungsbezogene Klimaneutralitäts-Versprechen durch Kompensation sind nicht mehr zulässig. Zukunftsbezogene Aussagen benötigen detaillierte Umsetzungspläne und eine Überprüfung durch einen unabhängigen Sachverständigen. Dies bedeutet, dass die Werbemaßnahmen transparenter, faktentreuer und überprüfbar werden müssen, was wiederum eine detaillierte Dokumentation der Begründung von Umweltbemühungen voraussetzt. Im Ergebnis führen die neuen Regelungen dazu, dass Unternehmen angehalten werden, ihre Werbeaussagen und -maßnahmen auf Basis von Sachverständigen-Gutachten und anderweitigen Nachweisen zu tätigen. 

Wo sollten Messegesellschaften handeln? 

Für Messegesellschaften ergeben sich vor allem Handlungsfelder in den Bereichen Kommunikation zu ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit, aber auch, Ausstellerberatung und Compliance. Nachhaltigkeitsaussagen zu Veranstaltungen, Services oder Infrastruktur müssen belegbar und transparent sein. Greenwashing-Risiken steigen, weshalb klare Prüfprozesse für Marketing, Sponsoring und Ausstellerkommunikation wichtig werden. Zudem gewinnen nachhaltige Messekonzepte, nachvollziehbare Kennzahlen sowie Informationen zu Energie, Abfall, Mobilität und Wiederverwendung an Bedeutung – nicht nur bei den Besuchern, sondern auch bei den Ausstellern, da nachhaltige Messekonzepte vermutlich noch mehr an Bedeutung gewinnen werden. Messegesellschaften können sich dadurch als vertrauenswürdige Plattformen für glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation positionieren.

Wie wird die Einhaltung eigentlich kontrolliert? 

In Deutschland wird die Einhaltung der EU-Richtlinie vor allem über das Wettbewerbs- und Verbraucherschutzrecht kontrolliert. Grundlage sind insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und die Marktüberwachung durch Behörden - abhängig von dem jeweiligen Verstoß. Bei der Werbung mit Nachhaltigkeitsaussagen erfolgt die Durchsetzung von Rechten und ein Vorgehen gegen Verstöße häufig nicht primär durch Behörden, sondern durch zivilrechtliche Verfahren: Wettbewerber, Verbraucherzentralen und Verbände wie die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs oder die Deutsche Umwelthilfe können gegen irreführende Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen vorgehen und klagen. Unternehmen drohen Abmahnungen, Unterlassungsklagen, Bußgelder und Reputationsschäden. Gerichte prüfen dabei, ob Umweltaussagen transparent, belegbar und für Verbraucher verständlich sind.

2. Juni 2026


Dr. Katja Middelhoff ist Rechtsanwältin für gewerblichen Rechtsschutz. Sie arbeitet seit 2017 bei der Kanzlei CMS Hasche Sigle, seit 2025 in Berlin. Ihr Schwerpunkt ist das Marken  und Lauterkeitsrecht. Sie publiziert regelmäßig, hält Vorträge und beschäftigt sich aktuell mit ESG-Themen; zudem ist sie Mitbegründerin der Plattform CMS Green Globe.

Kontakt

katja.middelhoff@cms-hs.com 
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