Der Gesamtvorstand des AUMA setzt sich aus Vertretern der Industrie, des Handwerks und des Handels zusammen sowie aus Vertretern der Messeveranstalter. Er besteht aus maximal 22 ehrenamtlich tätigen Mitgliedern.
Der AUMA-Vorsitzende wird von der Mitgliederversammlung gewählt und darf einmal wiedergewählt werden. Der Gesamtvorstand wählt aus seiner Mitte zwei stellvertretende Vorsitzende: Der Vorsitzende und sein zweiter Stellvertreter gehören der ausstellenden Wirtschaft an, sein erster Stellvertreter einer Messegesellschaft. Alle Personen werden jeweils für drei Jahre gewählt. Seit 2019 hat der AUMA wieder einen Ehrenvorsitzenden.