Förderungen Brandenburg
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz für Messe- und Beratungsförderung zur Markterschließung durch kleine und mittlere Unternehmen (Markt International) vom 13. Oktober 2025
Ziel des Programms
Ziel des Programms ist es, brandenburgische kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der internationalen Ausrichtung zu unterstützen und dadurch strukturelle Wettbewerbsnachteile auszugleichen und die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der KMU zu stärken.
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2026 in Kraft und des 31. Dezember 2028 außer Kraft.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- KMU des produzierenden Gewerbes und des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes mit Sitz und/oder Betriebsstätte im Land Brandenburg.
- Für Maßnahmen nach Nummer 2.1 und 2.2 der Richtlinie auch Gruppen von mindestens drei KMU, die sich vertraglich zu einem gemeinsamen Vorhaben ohne externes Netzwerkmanagement zusammengeschlossen haben.
Was wird gefördert?
Mit dieser Richtlinie werden folgende Vorhaben gefördert:
- Aktive Teilnahme insbesondere an international ausgerichteten Messen, Ausstellungen, Informationsveranstaltungen, Symposien, Kongressen, Pitchings und virtuellen und hybriden Formaten der genannten Maßnahmen im In- und Ausland mit fachspezifischer Ausrichtung, sofern diese nicht einem Direktverkauf dienen. (Nummer 2.1 der Richtlinie)
- Aktive Teilnahme an regionalen und überregionalen Messen, soweit diese im aktuellen gemeinsamen Messeplan der Länder Berlin und Brandenburg ausgewiesen sind. (Nummer 2.2 der Richtlinie)
- Beratungs- und Coachingmaßnahmen für abgegrenzte und konkret beschriebene Beratungsleistungen, die auf die Qualifizierung der handelnden Personen und/oder Unternehmen zur erfolgreichen Bearbeitung von Fragestellungen im Hinblick auf die Internationalisierung und Markterschließung im Ausland gerichtet sind. (Nummer 2.3 der Richtlinie)
Wer oder was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden freiberuflich Tätige, Handelsunternehmen (Einzelhandel/Großhandel) und Beratungsunternehmen.
Nicht zuwendungsfähige Ausgaben bei den unter den Nummern 2.1 und 2.2 genannten Maßnahmen sind insbesondere:
- Bewirtung, Verpflegung, Dekoration, sofern nicht gemietet (zum Beispiel Pflanzen)
- Eigene Reise- und Übernachtungskosten, Spesen
- Personalausgaben für eigenes Personal
- Externes Standpersonal (zum Beispiel Hostessen, Dolmetscher/Dolmetscherin für Inlandsmessen)
- Gemeinkostenzuschläge
- Management-, Organisationsdienstleistungen
- Parkgebühren, sofern nicht vom Messeveranstalter berechnet
- Eintrittskarten für Besucher, Ticketpässe für Veranstaltungen
- Allgemeine Werbematerialien des Unternehmens, die nicht maßnahmenspezifisch sind, wie zum Beispiel Visitenkarten, Flyer, Prospekte ohne direkten Messebezug
- Versandkosten
- Herstellung/Kauf von Musterstücken, Mustergegenständen und Musterutensilien
- Herstellung/Kauf von Messeständen sowie von zum Messestand oder Set gehörigen Elementen
Nicht zuwendungsfähige Ausgaben bei virtuellen Formaten der unter Nummer 2.1 genannten Maßnahmen sind insbesondere:
- Anschaffung von Hardware, wie PCs, Handys, Kameras oder Mikrofonen, die über die Teilnahme an einer Veranstaltung hinaus genutzt werden können
- Anschaffung von Software und Apps zur Produktion von digitalen Inhalten, die über die Teilnahme an einer Veranstaltung hinaus genutzt werden können (ausgenommen Veranstaltungs-Apps und Gebühren zur Nutzung dieser)
Nicht zuwendungsfähige Ausgaben bei den unter Nummer 2.3 genannten Maßnahmen sind insbesondere:
- Ausgaben für allgemeine Schulungen (zum Beispiel allgemeine EDV-Kurse, persönlichkeitsbildende Kurse, Sprachkurse, Weiterbildungsmaßnahmen)
- Beratungsleistungen zur Beschaffung von Finanzierungsmitteln und insbesondere zur Beantragung von Fördermitteln jeglicher Art
- Voruntersuchungen wie allgemein zugängliche Marktanalysen, Prognosen, Darstellungen reiner Adressangaben oder deren Zusammenstellung
- Betriebliche Beratungs- und Schulungsmaßnahmen, die die Antragstellenden in eigener Regie und mit eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchführen, sowie Beratungen, die sich auf inländische Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen beziehen.
Wie wird gefördert?
Vorhaben nach Nummer 2.1 und 2.2 der Richtlinie (aktive Teilnahme an insbesondere Messen) werden als projektgebundene Anteilsfinanzierung gefördert
- mit bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 18.000 EUR je Einzelmaßnahme
- mit bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 18.000 EUR je Einzelmaßnahme bei Maßnahmen von Start-ups oder der erstmaligen Teilnahme an einer Maßnahme nach Nummer 2.1 der Richtlinie
Die Mindesthöhe der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt 3.000 EUR.
Vorhaben nach Nummer 2.3 der Richtlinie (Beratungs- und Coachingmaßnahmen) werden als projektgebundene Festbetragsfinanzierung gefördert
- mit 500 Euro je Beratungstag bei Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mehr als fünf Jahre bestehen
- mit 800 Euro je Beratungstag bei Start-ups
- mit 1.000 Euro je Beratungstag für die ersten zwei Beratungstage, bei einer erstmaligen Förderung des Unternehmens nach Nummer 2.3 der Richtlinie
Für Maßnahmen nach Nummer 2.3 sind Honorarausgaben für die Beratenden oder Coaches mit einem festen Betrag von 1.000 EUR pro Beratungstag zuwendungsfähig.
Der Umfang ist auf höchstens zehn Beratungs- oder Coachingtage begrenzt. Der Durchführungszeitraum soll im Regelfall neun Monate nicht überschreiten.
Innerhalb eines Unternehmens können mehrere, voneinander unabhängige Maßnahmen mit insgesamt bis zu 20 Beratungs- oder Coachingtagen je Unternehmen gefördert werden.
Was ist noch zu beachten?
Es werden nur solche Maßnahmen gefördert, bei denen die Effekte beim Sitz oder der Betriebsstätte des Unternehmens im Land Brandenburg wirksam werden.
Zuwendungsfähig sind Vorhaben, die zum Zeitpunkt der Bestätigung der zuständigen Bewilligungsbehörde über den Antragseingang noch nicht begonnen worden sind. Bei Messeförderung gilt die Anmeldung beim Messeveranstalter als Vorhabenbeginn.
Stand: 02/2026
Antragsstelle
Anträge können über das Kundenportal der ILB online gestellt werden.
Investitionsbank des
Landes Brandenburg (ILB)
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