Förderprogramm des Bundes
Die Beteiligung deutscher Unternehmen an einer Messe in Deutschland wird hauptsächlich von den Bundesländern gefördert. Der Bund fördert insbesondere Beteiligungen junger innovativer Unternehmen (Young Innovators) an internationalen Leitmessen in Deutschland.
Förderung für junge innovative Unternehmen auf internationalen Messen (Bund) - Young Innovators
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert die Teilnahme junger innovativer Unternehmen (Young Innovators) an ausgewählten internationalen Leitmessen in Deutschland. Zu günstigen Bedingungen wird dort besonders der Export neuer Produkte und Verfahren unterstützt. Förderfähig ist eine Beteiligung an Gemeinschaftsständen, die von den jeweiligen Messeveranstaltern organisiert werden. Solche Messen werden jährlich vom BMWK festgelegt.
Weitere Informationen zu der Förderung
Kriterien für förderfähige junge innovative Unternehmen (Young Innovators) keyboard_arrow_down
- Präsentation neu entwickelter, wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie deren Markteinführung
- Kleinunternehmen (Industrie oder Handwerk und Anbieter technischer Dienstleistungen) mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland gemäß EU-Definition:
- jünger als 10 Jahre und
- weniger als 50 Mitarbeiter und
- weniger als 10 Millionen Euro Jahresumsatz/Jahresbilanzsumme.
Kriterien für die Auswahl der Messen in Deutschland keyboard_arrow_down
- Deutsche Messen mit hoher Internationalität auf Aussteller- und Besucherseite
- Zertifizierung durch die FKM – Gesellschaft zur freiwilligen Kontrolle von Messe- und Ausstellungszahlen
Bemessung des Förderbetrags keyboard_arrow_down
Förderfähig sind ausschließlich die Kosten für Standmiete und Standbau im Rahmen des Gemeinschaftsstandes. Bei den ersten beiden Messebeteiligungen werden 60 Prozent der Kosten übernommen, ab der dritten Messebeteiligung 50 Prozent – pro Aussteller und Messe maximal 7.500 Euro. Ein Unternehmen kann diese Förderung dreimal für die gleiche Messe in Anspruch nehmen.
Antragsverfahren für Aussteller keyboard_arrow_down
Bis spätestens acht Wochen vor Messebeginn muss die Teilnahme am Gemeinschaftsstand der geförderten Messe beim Veranstalter angemeldet werden. Gleichzeitig ist der „Antrag auf Zuschuss zur Förderung der Teilnahme von jungen innovativen Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland“ beim BAFA einzureichen.
Vollständige Informationen über das Förderprogramm keyboard_arrow_down
Alles, was Sie über die Teilnahme am Förderprogramm für junge innovative Unternehmen (Young Innovators) wissen müssen, dazu alle Formulare und Richtlinien finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
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Förderung durch Bundesländer
Neben dem Bund bieten auch verschiedene Bundesländer Förderprogramme für die Beteiligung an Messen in Deutschland an. Die Förderung richtet sich an kleine- und mittelständische Unternehmen. Sie beschränkt sich in der Regel auf Fachmessen und auf bestimmte Wirtschaftszweige. Hier informieren wir Sie darüber, welche Förderungsmöglichkeiten es in dem Bundesland gibt, in dem Ihr Unternehmen seinen Sitz hat.
Weitere Informationen zu den Förderungen
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Förderungen der Bundesländer.
Downloads & Links
- Flyer
- Informationen & Formulare
- Existenzgründungsportal
- Mittelstandsfinanzierung
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