Förderungen Saarland
Wer wird gefördert?
Saarländische KMU
Welche Teilnahmekriterien gelten für die Unternehmen?
- Sitz bzw. eine wesentliche Betriebsstätte (= Träger der Messebeteiligung) im Saarland
- Müssen der „Definition der kleinen und mittleren Unternehmen durch die Kommission“ der Europäischen Union in der jeweils gültigen Fassung entsprechen (zuletzt ABL L 124/36 vom 20.05.2003), d. h.:
- weniger als 250 Beschäftigte
- Umsatz nicht über 50 Mio. Euro oder Bilanzsumme nicht über 43 Mio. Euro
- Keine Beteiligung von Großunternehmen (Nicht-KMU) zu 25% oder mehr
- keine offensichtliche Insolvenzgefährdung
Was wird gefördert?
- Standfläche zu gefördertem Preis, d. h. komplett ausgestattete Präsentationsplätze mit Internetanschluss, WLAN im gesamten Standbereich, Catering, gemeinsame Lounge mit Personal, Versicherung, Ausstellerausweise, Standbroschüre.
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, offizieller Landesempfang und Betreuung während der Messe.
Wie wird gefördert?
Geförderter Preis
Welche Beteiligungsformen werden gefördert?
- Gemeinschaftsstand
- Eine Einzelförderung bei erstmaliger Teilnahme an der Messe
Bei welchen Messen wird gefördert?
Internationale Leitmessen im Inland und grenzüberschreitende regionale Messen
Gemeinschaftsstände
Finden Sie hier weitere Informationen zu Messeterminen.
Wie verläuft die Antragstellung?
Anmeldeverfahren
Stand: 01/2023
Informationen
saarland.innovation&standort e. V.
Nathalie Hirsch
Franz-Josef-Röder-Straße 9
66119 Saarbrücken
+49 681 9520-481
+49 681 5846125
Ihr Kontakt