Anzeigepflicht auch bei Messebesuchen
Ab 1. Juli 2019 können Arbeitgeber A1-Bescheinigungen nur noch mit ihrem Entgeltabrechnungsprogramm oder einer maschinellen Ausfüllhilfe elektronisch beantragen. Die Möglichkeit der Beantragung in Papierform entfällt dann.
Jede grenzüberschreitende Tätigkeit innerhalb der EU/EWR und der Schweiz muss seit 2010 beim zuständigen Versicherungsträger vom Arbeitgeber angezeigt werden. Diese Anzeige erfolgt durch die Beantragung einer sog. A1-Bescheinigung, die innnerhalb der EU vereinheitlicht ist und die der Arbeitnehmer dann während seiner Tätigkeit im Ausland mitführen muss. Eine zeitliche Bagatellgrenze sehen die gesetzlichen Bestimmungen dabei nicht vor. Daher sind auch Messebesuche, die ein Arbeitnehmer im Auftrag seines Arbeitgebers unternimmt, oder Messeteilnahmen als Mitarbeiter eines ausstellenden Unternehmens jeweils anzuzeigen.
Recht des Ziellandes gilt
Werden Mitarbeiter ins Ausland gesendet, muss der Arbeitgeber immer prüfen, ob ihn bestimmte Pflichten treffen, die im Ausland gelten. Es gelten nämlich grundsätzlich die Vorschriften des Ziellandes. Diese dienen in der Regel dem Schutz der Wirtschaft vor Dumping-Löhnen und Schwarzarbeit. Innerhalb der EU gehört dazu z.B. das Mitführen einer A1-Bescheinigung zum Nachweis der Sozialversicherungspflicht. Darüber hinaus bestehen in einzelnen Ländern ggf. auch abhängig nach Branche oder Dauer des Aufenthalts Meldepflichten oder Pflichten zur Benennung eines Ansprechpartners im jeweiligen Land.
Auch ausländische Unternehmen in der Pflicht
Auch in Deutschland gibt es Meldepflichten für die ausländischen Arbeitgeber, die Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden, allerdings nur für bestimmte Branchen bzw. Arten von Arbeitnehmern (wie z.B. im Messebau). Ein Unternehmen, das Mitarbeiter nach Deutschland entsendet, damit diese eine Fachmesse besuchen, ist jedoch grundsätzlich nicht meldepflichtig. Gleichwohl gilt auch für ausländische Unternehmen, die Mitarbeiter nach Deutschland entsenden, z.B. der deutsche Mindestlohn.
Bisher ist dem AUMA weder aus Deutschland noch aus dem europäischen Ausland berichtet worden, dass eine Kontrolle oder gar Verhängung eines Bußgeldes bei Messebesuchern erfolgt ist. Allerdings wird auf verschiedenen Portalen auch berichtet, dass einige EU-Länder in letzter Zeit die Kontrollen und Strafen verschärft haben, ob dabei aber Fachbesucher auf Messen im Fokus stehen werden, ist fraglich.