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22. Mai 2019Recht

Ab 2021 Genehmigung für EU-Einreise erforderlich

Ab 2021 benötigen nicht-visumpflichtige Reisende eine Reisegenehmigung zur Einreise in die EU. Dies beschloss am 25. April 2018 der Europäische Rat und das EU-Parlament. 

Foto: pixabay/pixel2013

Das systematische Screening soll Personen, die ein Risiko darstellen könnten, vor Erreichen der europäischen Grenzen identifizieren. Das neue Reiseinformationssystem ETIAS (European Travel Information and Authorisation System) ähnelt dabei dem bereits für die Einreise in die USA etablierten ESTA-Verfahren. Das computergestützte Verfahren durchsucht die in den Anträgen eingereichten personenbezogenen Daten und vergleicht sie mit gemeinsamen Datenbanken und Interpol-Datensätzen, um festzustellen, ob es Gründe für die Ablehnung einer Reisegenehmigung geben könnte.

Das Ausfüllen des Online-Antragsformulars soll weniger als 10 Minuten dauern. Der ETIAS-Antrag wird dann sofort bearbeitet, so dass der Antragsteller innerhalb von 96 Stunden oder weniger eine Entscheidung vom System erhält. Ein kleiner Prozentsatz der Anträge kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen, wenn zusätzliche Unterlagen vom Antragsteller benötigt werden. Die Genehmigung hat eine Gültigkeit von drei Jahren und kann - wie Kurzzeitvisa auch - für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen verwendet werden. Für jeden Reiseantrag wird eine Gebühr in Höhe von sieben Euro erhoben. 


 



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